Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4
Der Autor unterzieht die Ausführungen des Leitfadens der BNetzA zur Abgrenzung weitergeleiteter Strommengen einer kritischen Würdigung.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 36. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 06. August 2020 in Berlin-Mitte stattgefunden hat.
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Autor beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetzes, das die sog. Drittmengenabgrenzung einführt. Die Norm bestimmt neue Regelungen, die Eigenstromverbrauch der EEG-Umlagebefreiten oder -privilegierten Unternehmen angehen. Sie schreibt vor, dass ein nicht privilegierter Stromverbrauch erfasst und abgegrenzt werden muss.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Dieser erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen (insb. dem Anwendungsbereich des MessEG), der praktischen Relevanz der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Industrie und Gewerbe (ins. den Pflichten des Messgeräteverwenders und des Messwerteverwenders) und den Rechtsfolgen von möglichen Verstößen. Bei Letzterem sei zwischen öffentlich-rechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu differenzieren.
Der Autor berichtet über die vier Smart Meter Gateways, die mittlerweile ihre Zertifizierung durch das BSI erhalten haben. Der Autor erläutert, welche Verbrauchsgruppen als erstes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen - grundzuständige Messstellenbetreiber müssten dabei diskriminierungsfrei anbieten.
Die Autoren bieten in ihrem Aufsatz einen Einstieg in die neuen Regelungen für Speicher gemäß der Richtlinie RL (EU) 2018/2001 - RED II, der Richtlinie RL (EU) 2019/944 - EBM-VO und der Verordnung VO (EU) 2
Der Artikel beschäftigt sich mit der Nutzung der Abwärme, einer Energiequelle mit viel Potenzial, die in Deutschland zur Zeit kaum erschlossen ist. Es sei bis zu 70 TWh technisch nutzbarer Abwärme bundesweit verfügbar, was einem Anteil von etwa 40% des Einsparziels der Bundesregierung im Gebäudesektor entspreche. Die größte Hürde sei dabei die mangelnde gesetzliche Einigkeit über den Begriff "Abwärme", was die eigentliche Nutzung dieser Energiequelle heutzutage erschwere.
Die Norm DIN EN 50470-2 (VDE 0418-0-2) regelt besondere Anforderungen für den Einsatz von Wechselstrom-Elektrizitätszählern im häuslichen und gewerblichen Gebrauch sowie in der Leichtindustrie in 50 Hz-Netzen.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzgl. der technischen Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Verneint.
Die Autoren beschäftigen sich mit der grundsätzlichen Erklärung des E.on-RWE-Deals und seinen Folgen für den ganzen bundesweiten Energiemarkt. Die Konzerne haben im März 2018 beschlossen, ihre Aktiva gegenseitig zu tauschen, was E.on zu dem größten deutschen Verteilnetz- und E-Tankstellenbetreiber und RWE zum mächtigsten Stromerzeuger mache. Die Fusion beseitige den Wettbewerb zwischen den zwei Unternehmen auf den entsprechenden Märkten und gefährde die Energiewende, die größtenteils durch die kleinen Geschäfte vorangetrieben werde.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juni 2020 ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet.
Ziel ist es, die Automatisierung und Digitalisierung in zahlreichen Themenfeldern der Netznutzung voranzutreiben, um die damit zusammenhängenden Arbeitsabläufe effizienter umzusetzen.
Die Autoren beschreiben einige Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt "Designnetz", nämlich die Auswirkungen der wachsenden Anzahl von Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Elektromobilen auf das Verteilnetz am Beispiel rheinländischer Stadt Worms. Dabei werden Gleichzeitigkeitsfaktoren betrachtet und ermittelt, welche Teile des Verteilnetzes den größten Aus- und Überlastungen ausgesetzt sind. Im Ergebnis es meist die MS/NS-Transformatoren, die kritische Punkte im Netz darstellen.
Der Autor beschäftigt sich in diesem Artikel mit den möglichen Vorteilen, die eine umfangreiche Digitalisierung des Stromsektors mit sich bringt. Obwohl die intelligenten Messsysteme (iMSys) in erster Linie zugunsten der Verbraucher vorgesehen seien, beginne man zur Zeit, auch die netzdienlichen Effekte dieser Technik zu erkennen. Es werden zwei Use Cases betrachtet, in denen diese Vorteile von iMSys beleuchtet werden: das Power Quality Management und der bedarfsgerechte Netzausbau.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung wurden geschaffen, Berichtsjahr 2019" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Als Gegenstand des Artikels wird ein Smart-Grid-Interface-Modul (SGIM) dargestellt. Diese Lösung, die eine genaue Messung der Netzparameter in den Ortsnetz-Verteilern gewährleistet, wurde in den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd eingesetzt. Das Gerät benötigt wenig Platz und kann in die üblichen Verteilerkästen eingebaut werden, braucht dazu keine Versorgungsunterbrechung, was seine Inbetriebnahme erheblich erleichtert, erhält eine Cloudlösung im Angebot und erfüllt somit die wichtigsten Anforderungen, denen die dezentralen Netze gegenwärtig immer mehr ausgesetzt sind.
Die Infobroschüre mit allen Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise und den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG sowie unsere Broschüre mit der Übersicht aller Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2019 senden wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zu.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der Regelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Hinweisblatt erstellt. Hintergrund ist die nach dem Grundsatz des § 62b Absatz 1 i. V. m.
Der Autor greift nach erfolgter Markterklärung des BSI für Smart Meter Gateways die Diskussionen rund um den Funktionsumfang der Smart Meter auf. Vor allem Sicherheitsfragen seien Teil der Debatte.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 6. Februar 2020 ein Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 15.