Die Autoren geben einen Überblick über die momentan Rechtslage bezüglich der dezentralen Stromversorgung von Inselnetzen sowie einen Ausblick diesbezüglich. Sie stellen zudem Beispiele aus anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, darunter Post, Telekommunikation und Personennahverkehr, vor.
Der Aufsatz beschreibt die unterschiedliche Praxis der Genehmigungsbehörden in Bezug auf sog. Satelliten-BHKW und damit zusammenhängende Auslegungsmöglichkeiten des BauGB.
Der Autor bespricht einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Magdeburg) vom 23.03.2010 (2 M 243/09). Der Nachbar einer geplanten Windkraftanlage hatte sich gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gewandt, weil seiner Ansicht nach ein Folgeverfahren notwendig geworden sei, nachdem die Behörde die Frist zur Errichtung der Anlage verlängert sowie einer Änderung des Anlagentyps zugestimmt hatte. Ein solches hatte die Behörde nicht durchgeführt.
Zu der Frage, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Gebäude eine - eine Baugenehmigung erfordernde - Nutzungsänderung i.S.d. § 63 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Wastfalen (BauO NRW) sei (hier im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig bejaht: Eine die Genehmigungspflicht auslösende Nutzungsänderung eines Gebäudes - hier einer Reithalle -
Der Artikel zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung auf, zu einer Standortsteuerung der Produktion von Energiepflanzen beizutragen. Dazu grenzt die Autorin zunächst die Möglichkeiten des Raumordnungsrechts zu denen des Fachrechts ab.
Auf Basis bisheriger Entwicklungen sowie ermittelter Wirtschaftsdüngerpotentiale untersucht der Beitrag die Folgen, welche die Ausgestaltung des sog. Gülle-Bonus (Nr. VI. 2. lit.
Sachverhalt: Es wird beabsichtigt, zwischen einer Biogasanlage und einem Blockheizkraftwerk eine Verbindungsleitung von 900 Metern Länge zu bauen. Die Energieaufsichtsbehörde verlangt als Genehmigungsvoraussetzung ein Sachverständigengutachten.
Ergebnis: Das Sachverständigengutachten kann nicht verlangt werden.
Der Beitrag legt im Schwerpunkt den Begriff der „Konversionsflächen aus militärischer oder wirtschaftlicher Nutzung“ i.S.v. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 aus.
Die Autoren geben einen Überblick über die Möglichkeiten für Gemeinden, klimaschützende und energieeinsparende Maßnahmen durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zu fördern.
Der Autor stellt zwei Gerichtsurteile vor, nach denen bei der Erweiterung von Windparks der Artenschutz nicht völlig neu bewertet werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn abstrakte Abstandskriterien unterschritten würden.
- Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 07.08.2008 (BGBl. I S. 1658) enthält hinsichtlich der Errichtung von Neubauten eine abschließende Regelung für die Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen.
- Die (landesrechtliche) Regelung des § 81 Abs. 2 HBO ermächtigt Gemeinden, satzungsrechtliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Heizungsarten aufzustellen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Urteil vom 14. September 2009 - AZ Vf. 41-VI-08) vor, das Infraschallimmissionen von Windenergieanlagen als unbedenklich und einer Genehmigung der Anlagen nicht entgegenstehend erachtet. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stellt klar, dass Gerichte hinsichtlich der Infraschallimmissionen von Windenergieanlagen auf die Empfindlichkeit eines durchschnittlichen Menschen abstellen dürfen und nicht auf individuelle Dispositionen einzelner Betroffener eingehen müssen.
In den meisten Fällen ja.
Bei vielen Freiflächenanlagen muss die Anlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 BauGB (z.B. Planfeststellungen) durchgeführt worden ist.
Die Autorin setzt sich in dem Artikel mit dem Gesetzgebungsentwurf des EEG vom 3. März 2010 insbesondere mit dem Erfordernis eines Bebauungsplans für die EEG Vergütung von PV-Anlagen auseinander.
Der Autor stellt verschiedentlich geäußerte Kritik am Anbau von Mais als Energiepflanzen vor.
Als besonders problematisch werde die Steigerung von Pachtpreisen und die zunehmende Monokultur gesehen. Um hier entgegenzuwirken, werde von einigen eine Absenkung bzw. Abschaffung des NawaRo-Bonus gefordert, möglicherweise zu Gunsten des Landschaftspflegebonus. Andere Stimmen befürchteten demgegenüber, ein zu starkes Eingreifen der Politik in das Marktgeschehen könne Verzerrungen verursachen.
Leitsatz des Gerichts:
Der Autor betont, dass eine Baugenehmigung in der Regel nur für einen genau bezeichneten Standort erteilt werde. Dennoch seien Standortabweichungen um bis zu 50 Meter wegen mangelnder Bebaubarkeit des Untergrunds keine Seltenheit.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Erreichbarkeit und den Zugang zu Erneuerbare-Energien-Anlagen über gemeindliche Wege und stellt in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 21. Oktober 2009 - AZ 1 A 10481/09) vor, durch welche die Zugriffsmöglichkeiten eines Anlagenbetreibers auf die Nutzung gemeindlicher Wege deutlich gestärkt wurde.