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Aufsatz
Gesetzesbezug: BNatSchG 2002
Erneuerbare Energien genießen verschiedene rechtliche Privilegien. In besonderem Maße gilt dies für die Nutzung der Windenergie, die seit 1996 zu den wenigen Vorhaben gehört, die im bauplanungsrechtichen Außenbereich ausdrücklich zugelassen sind. Während zwischenzeitlich Windenergieanlagen im Binnenland - auch von Umweltschützern - unter anderem wegen ihrer Emissionen zunehmend kritisch gesehen werden, soll künftig die Nutzung der Windenergie auf See klimaverträgliche Elektrizitätserzeugung ermöglichen.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV)

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung - SeeAnlV) vom 23. Januar 1997 (BGBl. I S. 57), außer Kraft getreten am 1. Januar 2017.

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Textfassung vom:

Richtlinie 1992/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt einhergehend mit wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen. Insgesamt soll eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

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Fachgespräch

Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt kontinuierlich - und stellt Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) setzt Anreize und Anforderungen, um Windenergieanlagen zur Stützung der Stabilität der Elektrizitätsversorgung heranzuziehen.

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Fachgespräch

Am Freitag, den 27. Februar 2009 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 4. Fachgespräch und zugleich zur öffentliche Anhörung im Empfehlungsverfahren 2008/48 zum Thema „Landschaftspflege-Bonus im EEG 2009“.

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Rechtsprechung– 10 S 823/19
Aktenzeichen: 10 S 823/19
Gesetzesbezug: VwGO, BImSchG, UVPG

Leitsätze: Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung „Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage“) umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (

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Fachgespräch

Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.

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Rechtsprechung

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich nicht-oberinstanzlicher Urteile. 

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Textfassung vom:

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO – Baunutzungsverordnung)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.

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