Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Sachverhalt: Zu der Frage, ob für eine Windenergieanlage, die unter dem EEG 2009 in Betrieb genommenen wurde, bei der Berechnung des Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung temporäre Leistungsreduzierungen aufgrund von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß Anlage 5 EEG 2009 herauszunehmen sind, wodurch sich dieser Zeitraum wegen Minderertrags verlängern würde.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-
Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.
Der Artikel stellt das Ergebnis eines flächendeckenden Funktionstests zur Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen vor. Der Verteilnetzbetreiber (VNB) habe über 2.800 Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen ab einer Leistung von 100 kW hinsichtlich der Reaktion auf an die Funkrundsteuerempfänger (FRE) gesendete Signale zur Leistungsreduktion der entsprechenden Anlagen überprüft.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a
Bis zum 30. September 2021:
Zu der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Windenerergieanlage (WEA) gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung gem. § 29 Abs. 2 EEG 2009
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag schwerpunktmäßig den besonderen Netzausbaupflichten der Netzbetreiber gemäß § 12 EEG 2014 und § 3 KWKG 2012. Er erläutert außerdem Alternativen zum Netzausbau wie die Anlagenabregelung oder Spitzenkappung.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 17. Dezember 2014 hat, wenn dessen PV-Anlage über keine entsprechende technische Einrichtung zu Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) verfügt (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin einer PV-Anlage für den eingespeisten Strom gegen die Netzbetreiberin ein Anspruch auf Vergütung in Form von Abschlägen für die Monate April bis Juni 2015 gem. § 100 Abs. 1 Nr. 10 lit.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Die Autorin stellt Anbieter und Produkte im Bereich solcher virtuellen Großspeicher vor, und weist auf Herausforderungen bei der Umsetzung hin. Durch die zentrale Steuerung vernetzter, dezentraler Batteriesysteme könnten ihrzufolge Strompools, »Schwärme« oder Communities entstehen, welche den optimierten Einsatz der erzeugten Energie zum Beispiel am Regelenergiemarkt ermöglichen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit Kommunikationslösungen im Smart-Home-Bereich und stellt dabei u.a. verschiedene Arten der Datenübertragung sowie für verschiedene Standards offene, integrierte Plattformen vor.
Die Autorin stellt dar, wie mit einem Rechenmodell, das ohne historische Leistungsdaten arbeitet, die Leistung der nächsten Stunden und des Folgetages auch für einzelne Fotovoltaikanlagen berechnet werden kann. Mittels solcher integrierter Ertragsprognosen könnten Energiemanager oder Wechselrichter den Energiefluss optimieren.
Leitsätze des Gerichts:
Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Autoren befassen sich mit dem Vergütungsverlust für Anlagenbetreiber im Falle der Nichteinhaltung der Pflicht zur Ausstattung ihrer Anlage mit technischen Einrichtungen zum Einspeisemanagement, und den Konsequenzen des diesbezüglichen BGH Urteils (AZ VIII ZR 304/14) vom 18. November 2015, welches den Anlagenbetreibern keinen Anspruch auf Wertersatz des eingespeisten Stromes zubilligt.
Die Autorin setzt sich im Beitrag mit Entschädigungsansprüchen von Anlagenbetreibern bei Abregelung ihrer Anlagen durch den Netzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements auseinander. Sie stellt die entsprechenden Regelungen im EEG 2014 und EEG 2017 vor und zeigt Verfahren zur Ermittlung der Entschädigungshöhe auf.
Im Artikel werden die mit dem EEG 2017 einhergehenden regulatorischen Änderungen für bestehende Biogasanlagen, insbesondere die neu eingeführten Ausschreibungen, analyisert.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Einspeisemanagement nach EEG 2014 für regenerative Erzeugungsanlagen. Dieses regelt, dass Erzeugungsanlagen bei Netzengpässen abgeregelt werden können. In diesem Zusammenhang erläutern sie die geltende Rechtslage nach EEG 2014 zu den Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch und die Regelungen zur Berechnung der Entschädigungshöhe.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049 gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Juni 2016 ihren Hinweis zu dem Thema „Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014“ beschlossen.
Dem Hinweisverfahren insgesamt voraus ging eine Konsultation der betroffenen Kreise zu tatsächlichen Fragen. Die vorab konsultierten Verbände und öffentlichen Stellen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in der unten genannten Listen aufgeführt.