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Rechtsprechung– 12 U 85/09
Aktenzeichen: 12 U 85/09

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf vorläufigen Anschluss ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz der Beklagten gemäß §§ 5 Abs. 1, 59 Abs. 1 EEG 2009 hat.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.

 

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Aufsatz
Die Vorschriften des EEG 2004 wurden durch das EEG 2009 in der Anzahl erheblich erhöht, neu strukturiert und teils im Wortlaut geändert.
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Rechtsprechung– 14 U 96/08
Aktenzeichen: 14 U 96/08
Gesetzesbezug: EEG 2000

Zu §§ 3 Abs. 1 S. 4 , 10 EEG 2000, § 280 Abs. 1 BGB (hier: Der Netzbetreiber sei ohne konkrete Anfrage des Einspeisewilligen von sich aus nicht verpflichtet, letzterem den günstigsten Verknüpfungspunkt mitzuteilen.

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Aufsatz
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht. Dabei werden unter anderem auch die Mindeststandards zu Netzzugang und zur Einspeisung von Biogas beleuchtet.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Während § 8 Abs. 1 NAV und NDAV im Bereich des Niederspannungs- und Niederdrucknet

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Aufsatz
Die neue Mittelspannungsrichtlinie des BDEW stellt technische Anforderungen für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, die bei PV-Anlagen Anpassungen der Wechselschalter im Bereich der Programmierung sowie beim Anlagendesign erfordern.
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Aufsatz
Das Energierecht ist in den vergangenen Jahren grundlegend weiter entwickelt worden. Neben den spezialgesetzlich geregelten Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Rechts der Energieeffizienz betrifft dies auch das Energiewirtschaftsrecht, den grundlegenden Ordnungsrahmen der Energiewirtschaft. Ausgehend von den Motiven und Zielstellungen wird die Rechtsentwicklung in ihrer gesamten Spannbreite - mit einem Ausflug in das Wettbewerbsrecht - dargestellt. Diskutiert wird, ob damit ein solides Fundament für Wettbewerb und Klimaschutz auf dem Energiemarkt in Deutschland gelingt.
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Rechtsprechung– 5 U 4211/08
Aktenzeichen: 5 U 4211/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Anlagenbetreiber einen an den Netzbetreiber gezahlten Baukostenzuschuss gemäß dem Urteil des BGH vom 27.06.2007 - VIII ZR 149/06 - zurückverlangen kann (hier verneint, da die Biogasanlage bereits aufgrund eines Netzanschlussvertrages an das Mittelspannungsnetz im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1
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Votum 2008/33– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/33
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13, EnWG 2005

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Der EuGH hat sich in seinem „citiworks“-Urteil vom 22.05.2008 (Flughafen Leipzig/Halle) zur Vereinbarkeit des § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG 2005 - d.h.
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Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
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Rechtsprechung– VIII ZR 21/07
Aktenzeichen: VIII ZR 21/07

Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.

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Votum 2008/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/24

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, welche ihr im Zusammenhang mit dem Anschluss der Anlage an das Netz der Netzbetreiberin entstanden sind (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13
Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten. Nun kommt offenbar eine neue Konstellation hinzu: Ein bereits bestehender
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Aufsatz
Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§ 13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten.
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Aufsatz

Der Abschlussbericht ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei Ecofys in Auftrag gegebenen Beratungsvorhabens "Verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen im EEG 2009" entstanden.

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Rechtsprechung– 6 O 1551/08
Aktenzeichen: 6 O 1551/08

Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).

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Votum 2008/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/10

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Abs. 2 EEG 2004 zum Anschluss der zur Erweiterung vorgesehenen Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers sowie zur Abnahme des nach der Erweiterung produzierten Stroms eine Stromleitung auf eigene Kosten neu zu bauen oder eine andere Anschluss- und Abnahmemöglichkeit auf eigene Kosten zu schaffen verpflichtet ist (im Ergebnis verneint).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Besteht ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB) zu Gunsten eines Nachbargrundstückes, wird häufig darüber gestritten, ob auch eine Steigerung des Nutzungsumfanges gestattet ist, die durch eine Maßnahme auf dem herrschenden Grundstück hervorgerufen wird. Der Beitrag versucht eine dogmatische "Neuausrichtung" des Problems.
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Rechtsprechung– C-439/06
Aktenzeichen: C-439/06
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Tenor: Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

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Empfehlung 2008/20
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/20

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.

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