Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau.
Der Anwendungshinweis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) soll Klarheit über die technischen Anforderungen gemäß § 6 Abs. 2
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 14. Fachgespräch zum Thema „Netzanschluss: Recht & Technik“ am Mittwoch, den 12. Juni 2013 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte. Damit der in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugte Strom zur Versorgung zur Verfügung steht und vergütet werden kann, bedarf es des Netzanschlusses.
Dies ist (nur) unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zu der Frage, wo eine Anlage an das Netz des Netzbetreibers anzuschließen ist und wie der Verknüpfungspunkt mit dem Netz ermittelt wird, ist zunächst die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wie wird der Verknüpfungspunkt der Anlage mit dem Netz ermittelt und wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?“ zu beachten.