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Rechtsprechung– VIII ZR 107/93
Aktenzeichen: VIII ZR 107/93

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.

Ergebnis: Bejaht.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Mit der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (BGBl. 2006 Nr. 50) hat die Bundesregierung die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und di

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.

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Fachgespräch

Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau.

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Studie

Der Anwendungshinweis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) soll Klarheit über die technischen Anforderungen gemäß § 6 Abs. 2

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Votum 2017/45– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/45

Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.

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Fachgespräch

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 14. Fachgespräch zum Thema „Netzanschluss: Recht & Technik“ am Mittwoch, den 12. Juni 2013 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte. Damit der in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugte Strom zur Versorgung zur Verfügung steht und vergütet werden kann, bedarf es des Netzanschlusses.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Dies ist (nur) unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Zu der Frage, wo eine Anlage an das Netz des Netzbetreibers anzuschließen ist und wie der Verknüpfungspunkt mit dem Netz ermittelt wird, ist zunächst die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wie wird der Verknüpfungspunkt der Anlage mit dem Netz ermittelt und wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?“ zu beachten. 

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