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Votum 2016/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/24

In dem vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Gesetz: Europäische Union (EU)–  ,  
Textfassung vom:
Aktenzeichen:  ,  

Die EU-Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger dient der gesamteuropäischen Harmonisierung von Vorschriften für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG-VO).

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2015.

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Rechtsprechung– 12 U 1692/15
Aktenzeichen: 12 U 1692/15
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 5, 7, 13, NAV, ZPO

Sachverhalt: Der Kläger begehrte den Anschluss von PV-Anlagen in Überschusseinspeisung an das Netz der Beklagten.

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Stellungnahme 2015/40/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/40/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft, SysStabV, Europarecht

Der Autor behandelt in seinem Bericht von der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas die zu erwartenden Änderungen für Biogas-BHKW durch die EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) und die Novellierung der TA Luft, welche für Mitte 2017 terminiert ist.

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Votum 2014/40– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/40

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wo der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für die PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 26,56 kWp ist und ob der Anlagen

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Rechtsprechung– 7 U 53/12

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Netzbetreiber verpflichtet ist, eine Windenergieanlage (WEA) am nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) anzubinden und bei der Zuweisung des NVP zukünftig absehbare Veränderungen an der Netzsituation berücksichtigen muss.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit der Entschädigungsberechnung in Fällen der Verzögerung, Störung oder Wartung des Netzanschlusses von Offshore-Windenergieanlagen, wenn diese nach der geförderten Direktvermarktung vergütet werden.

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Aufsatz

Der Beitrag behandelt die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes und die Kostenverteilung für Netzanschluss und Netzausbau zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Der Autor geht hierbei ausführlich auf das Kriterium des technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes als grundlegende Entscheidung für die Wahl ein, von welchem aber im Einzelfall abgewichen werden könne. Im Beitrag werden die entsprechenden Ausnahmen vom Grundatz - des Anschlusses an einem vom Anlagenbetreiber gewählten oder vom Netzbetreiber zugewiesenen Verknüpfungspunkt - behandelt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.

Näheres können Sie in dem

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Rechtsprechung– EnVR 45/13
Aktenzeichen: EnVR 45/13

Leitsätze des Gerichts:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich ist jede Entnahme aus dem und jede Einspeisung in das Netz für die allgemeine Versorgung messtechnisch zu erfassen und einem Bilanzkreis zuzuordnen (§ 4 Abs. 3 StromNZV).

Gegenwärtig kommt es in zahlreichen Fällen zu Verzögerungen beim Einbau der notwendigen Messeinrichtungen.

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Rechtsprechung– 2 U 72/11. EnwG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit der im Rahmen des Projekts »BioPower2Gas« untersuchten Wirtschaftlichkeit des  Zubaus großer, flexibel betriebener Biogas-BHKW ohne zusätzlichen Netzausbau. Bei diesem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsprojekt werde davon ausgegangen, dass die BHKW flexibel ausgelegt seien und bedarfsgerecht einspeisen könnten.

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Rechtsprechung– 10 O 57/12
Aktenzeichen: 10 O 57/12

Zu der Frage, ob entstehende Mehrkosten von 23,06 Prozent bei der Wahl eines anderen als dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Netzbetreiber unter Inkaufnahme von Maßnahmen des Netzausbaus noch wirtschaftlich zumutbar sind (hier: bejaht. Die realisierte Variante sei die wirtschaftlich und technisch günstigste Anschlussstelle, obwohl sie in Luftlinie nicht die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist. Jedoch habe der Anlagenbetreiber sein Recht zur Wahl eines anderen Netzverknüpfungspunktes nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt.

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Votum 2015/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/10
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 5, 7, 13

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für den Anschluss der PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 62

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Rechtsprechung– 3 O 439/11
Aktenzeichen: 3 O 439/11

Zu der Frage, ob entstehende Mehrkosten von 25 Prozent bei der Wahl eines anderen als dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Netzbetreiber bei der Durchführung von Maßnahmen zum Netzausbau noch wirtschaftlich zumutbar sind (hier: verneint).

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Übergangsvorschriften des EEG 2014 und die Probleme, die sich daraus ergeben könnten. Dabei gehen sie ausführlich auf die finanzielle Förderung, insbesondere auf die Direktvermarktung, sowie Voraussetzungen für die finanzielle Förderung und die Folgen bei Nichterfüllung und besondere Vorschriften für Biomassebestandsanlagen ein.

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Hinweis 2013/20
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/20

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Mai 2015 ihren Hinweis zu dem Thema „Netzverträglichkeitsprüfung“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss zur Konsultation vom 28. Mai 2013, die Stellungnahmen zur Konsultation, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt.

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