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Rechtsprechung– 2 O 120/11

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die in der Niederspannungsrichtline VDE-AR-N-4105 vorgeschriebenen Einrichtungen zum Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) ein.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: GasNZV/GasNEV

Der Autor geht zunächst auf die rechtlichen Grundlagen des Netzanschlusses von Biogasaufbereitungsanlagen allgemein ein und erläutert anschließend die Bypass-Konstellation, nach der von Biogaseinspeiseanlagen mehrere Leitungen zum vorgelagerten Netz führen. Er stellt die Möglichkeiten der Bypass-Lösung als kombinierten Netzanschluss sowie als kapazitätserhöhende Maßnahme vor.

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Rechtsprechung– VIII ZR 362/11
Aktenzeichen: VIII ZR 362/11

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 2010 und 2011. Dabei gehen sie sowohl auf die Entwicklung der Gesetzgebung in Europa und Deutschland ein, auf die Schwerpunkte der Rechtsanwendung zum Energiewirtschaftsgesetz und dabei im Speziellen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzanschluss, Netzzugang, Messung und Netzentgelten. Weitere Schwerpunkte bilden Netzentgelte in der Anreizregulierung und Rückforderungsansprüche nach § 315 BGB, Energieversorgungsnetze sowie Konzessionsverträge und -abgaben und das Energievertragsrecht.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 58/11 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 58/11 (V)
Gesetzesbezug: ARegV, EEG 2012 § 3, KraftNAV

Leitsätze des Gerichts:

1. Durch den mit Festlegung vom 8. September 2010 – BK 8-10/004 – geschaffenen Parameter „Anzahl der Einspeisepunkte dezentraler Erzeugungsanlagen“ sollen typische Einspeisekonstellationen in Verteilernetzen erfasst werden, also üblicherweise anzuschließende Erzeugungsanlagen mit begrenzter Leistung sowie EEG-Anlagen.

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Aufsatz

In diesem Beitrag wird der energierechtliche Rahmen für Stromspeicher untersucht. Zunächst werden verschiedene Arten von Stromspeichern vorgestellt und deren Funktionsweise erläutert. Anschließend erörtern die Autoren die Vorschriften aus EnWG und EEG zum Netzanschluss von Stromspeichern sowie zur Abnahme des Stroms aus Stromspeichern.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor geht in seinem Artikel auf die sogenannten Einheiten- und Anlagenzertifikate, die eine Fotovoltaikanlage für den Netzanschluss benötigt, und auf die dazugehörigen, oft zeitkritischen Zertifizierungsverfahren ein. Durch die Zertifikate soll die Konformität mit den relevanten technischen Richtlinien hinsichtlich Anlagensicherheit und Netzverträglichkeit sichergestellt werden.
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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 6/12
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 6/12

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009/2012 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein Vergleich könne nach § 5 Abs. 1 Satz 1

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:


Der Netzbetreiber oder ein fachkundiger Dritter.

Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind auch berechtigt, fachkundige Dritte mit dem Netzanschluss zu beauftragen. Fachkundiger Dritter kann grundsätzlich auch der Anlagenbetreiber selbst sein. Der Begriff des „fachkundigen Dritten“ ist im EEG nicht definiert.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über das EEG 2012 und seine Anspruchsgrundlagen. Dabei wird insbesondere auf den Anspruch auf Netzanschluss, den Anspruch auf Abnahme des Stroms, den Vergütungsanspruch nach § 16 Abs. 1 EEG sowie den Anspruch auf die Marktprämie eingegangen.
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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht. 

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Die Norm DIN VDE 0100-540 - Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen und Schutzleiter) mit Ausgabe im Juni 2012 ist eine Sicherheitsgrundnorm und gilt für die Erdungsanlagen und Schutzleiter einschließlich Schutzpotentialausgleichsleiter mit dem Ziel, die Sicherheit elektrischer Anlagen zu erfüllen.

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Rechtsprechung– 6 A 1017/11
Aktenzeichen: 6 A 1017/11
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Sachverhalt: Es war zu klären, ob das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beklagte einen nach der Ausschlussfrist (30.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: Europarecht

Bernd Engel im Interview, geführt von Mirco Sieg: "Die Europäische Kommission plant ein Gesetz, dass technische Anschlussbedingungen für ganz Europa formulieren soll." Engel spricht sich für weniger technische Details im Gesetz selbst aus und plädiert für genauere Regelungen über Cenelec-Normen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

In diesem Beitrag werden die Ergebnisse zweier Studien - zum einen vom Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), zum anderen vom Beratungsunternehmen Ecofys GmbH - vorgestellt, die sich mit den erforderlichen Innovationen sowie den damit korrespondierenden Investitionen in das Niederspannungsnetz beschäftigen, um den weiteren Ausbau der Fotovoltaik zu ermöglichen.

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Rechtsprechung– 9 O 3/12

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich könne nur mit Verknüpfungspunkten in einem anderen Netz angestellt werden.

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Die im April 2012 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung definiert technische Anschlussbedingungen für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken, Zähleranschlusssäulen, Telekommunikationsanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge, welche außerhalb von Gebäuden ein- oder dreiphasig an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 7/11 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 7/11 (V)
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011

Leitsatz des Gerichts:

Als Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers sind nicht nur solche Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen anzuerkennen, die durch die Integration von EEG-Anlagen in das eigene Netz notwendig werden, sondern auch solche, die eine entsprechende Investitionsmaßnahme auf der - vorgelagerten - Höchstspannungsebene nach sich zieht.
 

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit dem Ausbau der Übertragungsnetzkapazitäten. Einleitend wird die Notwendigkeit dieser Netzerweiterungen im deutschen und europäischen Kontext erklärt. Anschließend werden die Regelungen vor und nach dem dritten Energiebinnenmarktpaket erläutert.

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Aufsatz
Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit der SDLWindV in ihrer bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung (gilt für Bestandsanlagen auch nach dem 1.
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Rechtsprechung– 22 O 352/11

Sachverhalt: Zu der Frage, ob einem Windenergieanlagenbetreiber ein Anspruch auf die Vergütung gemäß EEG 2009 bei Nichteinhaltung der Pflicht aus § 6 EEG 2009 (technische Vorgaben) zusteht. 

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz
Die Autoren leiten ihren Beitrag mit einem wiederkehrenden Fallbeispiel ein, welches die Problematik der Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes unter Einbeziehung der Interessen der Netz- und Anlagenbetreiber aufzeigt.
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