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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.12.05.04/1
Aktenzeichen: 4.12.05.04/1
Gesetzesbezug: EnWG 2011, EnWG 2005, EnWG 2003

Die Bundesnetzagentur möchte in der „Festlegung zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs“ Kriterien bestimmen, die von zuschaltbaren Lasten zu erfüllen sind, um durch deren zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. Im Ergebnis soll so erreicht werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Netzengpässe weiterhin Strom produzieren können. 

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Mit der geplanten Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d.

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Fachgespräch

Das 44. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Rechtssicherheit: Beschleunigerin der Energiewende - 15 Jahre Clearingstelle“ fand am 30. November 2022 als Präsenztermin im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

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Aufsatz

In dem Artikel ist zu lesen, dass die Komplexität des Netzbetriebs und der Netzplanung in Zukunft steigen würde. Gründe hierfür seien die Volatilität in der Einspeisung von Windenergie- und PV-Anlagen, veränderte Lastcharakterisiken durch neue Verbraucher und die räumliche und zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch.

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Aufsatz

Der Aufsatz beleuchtet die Problematik des Einspeisemanagement und die wirtschaftlichen  Auswirkungen des kommenden Redispatch 2.0 auf Erzeugereinheiten. Im Jahr 2020 sollen mehrere hunderte Millionen Euro Verluste durch das Einspeisemanagement der Windenergie an Land und weitere durch die Korrektur der Fahrpläne klassischer Kraftwerke entstanden sein. Das Redispatch 2.0 könne durch effektive „Erzeugungsanpassung“ Netzüberlastung durch überschüssige erneuerbare Energie und die finanziellen Verluste verringern.

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Aufsatz

Der Artikel betrachtet im Licht der Drosselung der russischen Gaslieferungen die Maßnahmenvorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums aus Sicht der Bioenergiebetreiber. Liquiditätsengpässe durch Redispatch 2.0 Maßnahmen, Änderungen der Abwasserverordnung und weitere Bürokratische Aufgaben würden es der Bioenergiebranche schwer machen. Dem gegenüber gäbe es auch positives, wie die Förderung von Biogasderivaten oder der Verlängerung der Frist für Nachhaltigkeitszertifikate.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-060
Aktenzeichen: BK6-20-060

Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen am 12.03.2021 den Beschluss BK6-20-060 getroffen.

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