Im Artikel wird die Möglicheit vorgestellt, wie der mit den erneuerbaren Energien einhergehende, wachsende Flexibilitätsbedarf durch große Batteriespeicher gedeckt werden kann. Neben den Grundlagen der verschiedenen Technologien stationärer Batterien werden einige Konzepte und konkrete Projekte vorgestellt sowie die Vorteile gegenüber eines alternativen Netzausbaus dargelegt.
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 20. Dezember 2016 im Verfahren BK6-16-200 bzw.
Leitsatz des Gerichts:
Für die Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend.
Am 5. Dezember 2016 fand das 25. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.
Im Beitrag wird die aktuelle globale Entwicklung des Ausbaus von Fotovoltaik-Anlagen sowie von Stromspeichermärkten und den Einsatzmöglichkeiten am Regelenergiemarkt dargestellt.
Der Artikel stellt die Forschungsaktivitäten der RWTH Aachen zur Verwendung von Gleichstromtrassen auch im Mittel- und Niederspannungsbereich vor. Diese seien eine mögliche Lösung für die notwendige Umgestaltung der Elektrizitätsnetze, um auf den mit den erneuerbaren Energien einhergehenden Wandel von einer hierarchischen Netzflussstruktur hin zu einer dezentralen Struktur zu reagieren.
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ab wann Repowering bei EEG-Bestandsanlagen technisch sinnvoll ist und welche wirtschaftlichen Aspekte beachtet werden sollten. Demnach sei der Austausch von Bauteilen generell kostenintesiver als Neubaumaßnahmen. Nichtsdestotrotz lohne sich Repowering bei einem Großteil der Anlagen, da sich die Kosten verhältnismäßig schnell amortisieren würden. Bei jeglicher Änderung der Anlage sei zu beachten, dass der Netzbetreiber stets darüber zu informieren ist und ggf.
Die Autoren diskutieren, ob durch das Windenergie-auf-See-Gesetz das schutzwürdige Vertrauen der Investoren noch nicht realisierter Offshore-Windenergieprojekte verfassungswidrig missachtet wurde.
Der Autor gibt einen Überblick über die Komplexität des Energierechts und die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft ergeben.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-
Das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sieht in § 36c EEG 2017 vor, dass spätestens bis zum 1. März 2017 eine Verordnung zur vorübergehenden Steuerung von Windenergie an Land über die Ausweisung von Netzausbaugebieten erlassen werden muss. Die Bundesnetzagentur hat diesbezüglich am 14. November 2016 einen Entwurf zur Konsultation gestellt.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:
Die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die Nachrüstung von EEG-Anlagen zur Behebung des 50,2-Hz- bzw. des 49,5-Hz-Problems. Im Artikel werden die sich aus der SysStabV ergebenden Pflichten von Anlagenbetreiberinnen- und betreibern, die Ausnahmen hiervon sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung aus rechtlicher Sicht beleuchtet.
Der Autor beschreibt das Konzept eines virtuellen Netzwerks aus regionalen Biogasanlagen, mit dem seiner Ansicht nach die Problematik zu kleiner Anlagengrößen bei der Direktvermarktung gelöst werden könne. Mit Hilfe der Netzbetreiber würde auch sehr kleinen Anlagen dazu verholfen, wirtschaftlich am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Hierzu beleuchtet der Artikel die Details des Vermarktungskonzepts und gibt einen Überblick über Regelenergiepreise und die notwendige Ausrichtung der Biogasanlagen im Markt.
Der Beitrag schildert die unterschiedlichen Sichtweisen über die Zulässigkeit und die technischen Anschlussbedingungen von Plugin-PV bzw. Mini-Fotovoltaikanlagen in Privathaushalten im Rahmen des laufenden Normungsprozesses.
Der Beitrag behandelt das im EEG 2017 erstmals definierte Netzausbaugebiet für Windenergieanlagen (WEA) an Land. Hiernach wird die Inbetriebnahme von neuen WEA in den nördlichen Bundesländern zur Sicherung der Netzstabilität begrenzt.
Im Artikel wird auf die Potenziale der Direktvermarktung eingegangen, die dem Autor zufolge aufgrund der Komplexität der Materie nur selten durch die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ausgenutzt würden. Der Autor beschreibt anhand des Beispiels einer Deponiegasanlage, wie mit Hilfe eines Energiedienstleisters die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Realisierung verschiedener Vergütungs- und Vermarktungskonzepte optimiert werden kann. Neben der Möglichkeit des Anbietens von Regelenergie liefert der Artikel auch Erfahrungswerte aus dem flexiblen Anlagenbetrieb.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).
Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.
In dem Beitrag berichtet die Autorin über ein Solar-Stecker-Modul (u.a. auch als Plug&Play-System, PlugIn-System, Steckdosenmodul oder Guerillia-PV-Modul bekannt) eines Herstellers, das die Anforderungen der geltenden VDE-Normen laut Herstellerangaben erfülle.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 EEG 2012 sowie die Anforderungen gemäß §§ 7 Abs. 1, 13
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.