Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Installationen der Schiedsklägerin und eines Dritten gem. § 6 Abs. 3 EEG
Der Beitrag behandelt die Verwaltung von Entschädigungszahlungen an die Betreiber und Betreiberinnen von Windenergieanlagen, die aufgrund der zunehmenden Abregelungen im Rahmen des Einspeisemanagements zu leisten sind. Die Abrechnung der entsprechenden Beträge binde nach Angaben des Autors viele Ressourcen, weshalb am Markt einige Software-Lösungen zur Berechnung der Entschädigungszahlungen angeboten würden.
Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das Projekt »Swarm«, bei dem private (kleine) Hausspeicher zu einem virtuellen (Groß-)Speicher zusammengeführt werden. Dem Autor zufolge wäre ein solcher Speicherverbund u.a. in der Lage, Regelleistung bereitzustellen. Das Pilotprojekt zeige, dass es keinen Konflikt zwischen einer optimalen Versorgung des Haushalts mit selbst erzeugtem Strom und der Bereitstellung von Regelenergie für das Netz gebe.
Die Autorin berichtet über die Erfahrungen von Anlagenbetreiber, welche vor drei Jahren im Jahr 2013 gemeinsam in die Direktvermarktung wechselten. Viele Mitglieder des Vermarktungspools hätten ihre Anlagen über die letzten Jahre flexibilisiert. Die Autorin geht dabei auch auch die Bereitstellung negativer und positiver Regelenergie ein
Die Autorin befasst sich mit der Problematik, dass Betreibern von PV-Anlagen in Volleinspeisung trotz nicht vorhandenem oder geringfügigen Strombezug des Wechselrichters Kosten für Grundversorger-Verträge in Rechnung gestellt werden.
Der Beitrag diskutiert die zunehmende, regional stark unterschiedliche Belastung der Verbraucher durch steigende Netzentgelte. Es werden sowohl der Beitrag der Folgekosten des verzögerten Netzausbaus, als auch die Problematik einer fairen Lastenteilung sowie Forderungen nach schärferer Kostenkontrolle und mehr Transparenz im Netzbereich thematisiert.
Der Autor beleuchtet das Potential von Großspeichern im Megawatt-Bereich für den Regelenergiemarkt. Dabei geht er u.a. auf das notwendige Verhältnis von Primärregelleistung zur Speicherkapazität sowie die von Übertragungsnetzbetreibern gestellten Anforderungen für die Präqualifizierung von Speichern ein.
Die Autorin stellt im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG veröffentlichte Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2013/13, welcher sich u.a. mit dem Leistungsbegriff in § 6 EEG 2009/
Die Autorinnen geben einen Überblick über die im Berichtsraum veröffentlichten Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG.
Der Beitrag stellt eine zentrale Leitwarte in Berlin vor, welche die Betriebsführung für eine große Zahl europäischer Solarparks übernimmt. Eine spezielle Software - die Leitwartenplattform - ermöglich die Datenaufzeichnung vor Ort und die Übermittlung relevanter Daten für Überwachung und Fehlersuche.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgelegte Sachverständigen-Gutachten vom 29.
Der Autor informiert über die Rechtslage und Handlungsoptionen für Anlagenbetreiber im Falle von Rückforderungsansprüchen durch den Netzbetreiber wegen fehlender technischer Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Fotovoltaik-Anlagen über 100 kW. Dabei diskutiert er auch die Frage, ob für die Abrufung der Ist-Einspeisung zwingend eine registrierende Lastgangmessung (RLM) vorzuhalten ist.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wo der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für die PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 26,56 kWp ist und ob der Anlagen
Leitsatz des Gerichts:
Der Autor beleuchtet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches u.a. das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) beinhaltet.
Der Beitrag untersucht den wirtschaftlichen Betrieb von Güllebiogasanlagen mit einer installierten Leistung bis 75 Kilowatt. Dabei wird der negative Regelenergiemarkt als besonders interessant vorgestellt. Als Möglichkeit zur Senkung der Investitionskosten werden sogenannte Bauherrenmodelle vorgestellt.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch bei Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen während eines durchgeführten Netzausbaus nach § 9 EEG 2009 besteht, wenn der Netzausbau zeitweise die Netzkapazität einschränkt.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zur Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 23. Februar 2015 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Der Autor stellt verschiedene Marktentwicklungen bei der Nutzung von Solarspeichern für Systemdienstleistungen vor und kombiniert dies mit einem tabellarischen Überblick über das entsprechende Angebot deutscher Unternehmen auf der Intersolar-Messe 2015.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im November 2011 mit Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im August 2012, die auf demselben Gebäude angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die PV-Installation des Anlagenbetreibers gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 grundsätzlich das E
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor stellt das mit einer Leistung von 10 MW derzeit grösste Batteriekraftwerk Europas im brandenburgischen Feldheim sowie weitere Batteriespeicher-basierte erneuerbare Energien Projekte für den Primärregelenergiemarkt vor.
Der Autor geht im 3. Teil seiner dreiteiligen Aufsatzserie auf die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom ohne und mit Durchleitung im Verteilnetz sowie die damit verbundenen Hürden und Kosten ein. U.a. stellt er verschiedene Modelle aus der BHKW- und PV-Branche vor, bei denen Letztverbraucher selbst zum Eigenstromversorger werden.