Die Autoren geben einen Überblick über den Leitfaden der Bundesnetzagentur zur umlagefähigen Entschädigung von Offshore-Anlagen.
Die Clearingstelle EEG hat am 18. August 2014 den Hinweis zu dem Thema „Leistung i.S.d. § 6 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.
Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers gemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung gemäß § 6 Abs. 1 Nr.
Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor geht auf die Herausforderungen der Novellierung des EEG und des EnWG ein.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Windenergieanlagenbetreiber Ersatzansprüche gegenüber einer Netzbetreiberin aufgrund ihrer Zuweisung eines von dem Begehren des Anlagenbetreibers abweichenden Netzverknüpfungspunkt und der dadurch für den Anlagenbetreiber entstandenen Mehrkosten geltend machen kann.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Vorschläge des Beratungsunternehmens Ecofys zur Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenzen im Nieder- und Mittelspannungsnetz von dezentralen Erzeugungsanlagen vor.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Anwendungsrichtlinie VDE-AR-E 2100-712 der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE) und des Verbands Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (
Der Beitrag befasst sich mit der Vereinbarkeit von ausgewählten Instrumenten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2012 (EEG 2012) mit dem unionsrechtlichen Beihilferecht.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über ausgewählte Probleme und Rechtsentwicklungen beim Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Der Autor stellt in seinem Artikel den Ortsnetzspeicher aus Fechheim vor, einem kleinen Ort im Landkreis Coburg. Die Blei-Gel-Batterien mit einer totalen Speicherkapazität von 240 kWh würden den in Fechheim über die Mittagsstunden produzierten Solarstrom einspeichern und in Bedarfszeiten in das Netz zurückspeisen. Das dortige Niederspannungsnetz soll damit entlastet und stabilisiert werden.
Die Autoren beschäftigen sich in Ihrem Beitrag mit der Weiterentwicklung der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie zur VDE-Anwendungsregel, die Mitte 2014 in Kraft tritt. Hierbei sollen insbesondere verschiedene Erzeugungsarten, wie Windkraft, Fotovoltaik und Blockheizkraftwerke individuell betrachtet und auf diese eingegangen werden.
Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Rechtslage nach dem Urteil des BGH vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) zur Frage der Bestimmung des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes für den Netzanschluss von EEG-Anlagen ein.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit Überwachungssystemen für Photovoltaik-Anlagen und gibt einen tabellarischen Überblick über 70 Monitoringsysteme. Hierbei hebt er einzelne Beispiele hervor und stellt deren Funktionsweise dar, bemängelt jedoch zugleich, dass etwa nur die Hälfte dieser Systeme eine automatische Wechselrichterabregelung aufweisen würde. Ein modernes Monitoringsystem müsse inzwischen den gesamten Betrieb der Anlage überwachen und steuern.
Basierend auf dem BGH Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) erörtern die Autoren die Frage des Verknüpfungspunktes bei Fotovoltaikanlagen.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag - unter Einbeziehung der einschlägigen technischen Regelwerke wie der DIN VDE 0100-551 - mögliche Sicherheitsrisiken bei der Installation und dem Betrieb von sogenannten Plug-in-Solaranlagen. Diese speisen über Haushaltssteckdosen in den Endstromkreis ein, wo der in ihnen erzeugte Strom direkt verbraucht werden kann.
Der Autor geht in diesem Beitrag auf die Thematik ein, dass nun auch kleine PV-Anlagen vom jeweiligen Netzbetreiber durch Fernsteuerung regelbar sein müssen.
Zu der Frage, ob ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der einen Offshore-Windpark verspätet an sein Netz anbindet, den Verzögerungsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ersetzen muss (hier: verneint. Verzug setze gemäß § 286 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Mahnung voraus.
Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum aufgrund der verspäteten Lieferung eines Funkrundsteuerempfängers keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint.
Das EEG regelt einen Ersatzanspruch für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, wenn die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses (bzw. wegen Überlastung der Netzkapazität) reduziert wird (sogenannte Härtefallregelung).