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Rechtsprechung– 22 O 146/05
Aktenzeichen: 22 O 146/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13

Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung, durch die die Netzausbaukosten vom Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber überwälzt werden, insbesondere zur Frage, ob es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt (hier verneint). Zur Frage, ob der Netzbetreiber verpflichtet ist, den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Anlagenbetreiber zu ermitteln (hier verneint).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Der Betrieb verbrauchsnaher, dezentraler Eigenerzeugungsanlagen ist energiewirtschaftlich vorteilhaft, weil das Stromversorgungsnetz nur in sehr begrenztem Ausmaße beansprucht wird. Eine dezentrale Erzeugungsanlage ist eine verbrauchs- und lastnah an das Verteilernetz angeschlossene Anlage. Dezentrale Einspeisung führt zu einer Reduzierung der Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Netz und somit zur Reduzierung der Gesamtnetzkosten.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
In der Abhandlung geht es um die Anwendbarkeit und Abwägungsrelevanz von § 43 S. 3 i.V.m. § 21a Abs. 4 EnWG. Auf das am 17. Dezember 2007 in Kraft getretene Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz (IPBG) wird im ersten Teil eingegangen.
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Aufsatz
Entgegen der Auffassung des BGH wird bezweifelt, dass es sich bei Baukostenzuschüssen um Netzausbaukosten i.S.v. § 13 Abs. 2 EEG (2004) handelt.
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Aufsatz
Das in den §§ 43 ff. EnWG a.F. bisher nur rudimentär geregelte Zulassungsrecht für bestimmte Hochspannungsfreileitungen und Erdgashochdruckleitungen wurde durch das im Dezember 2006 in Kraft getretene Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz neu gefasst. Neu aufgenommen wurden zudem sachlich und räumlich beschränkt geltende Regelungen für die Zulassung von Erdkabeln.
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Aufsatz
Der Beitrag geht zunächst auf die Gründe für die Reformbedürftigkeit der KWK-Förderung ein, ehe die aktuellen Entwürfe der SPD-Bundestagsfraktion und des BMWi einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13, EnWG 2005
Die Investitionspflicht von Energienetzbetreibern ist kein isoliertes Problem, das sich nur im Rahmen des EnWG stellt, sondern wird in sämtlichen Netzindustrien wie dem Telekommunikations- oder Eisenbahnnetz, den Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen diskutiert. Die Netzausbauverpflichtungen der Netzbetreiber sind zum einen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit der Netze zu bestimmen.
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Rechtsprechung– 1HK O 1019/07
Aktenzeichen: 1HK O 1019/07

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Abzüge für Blindstromeinspeisungen vom Netzbetreiber geltend gemacht werden können (hier aufgrund vertraglicher Vereinbarung für zulässig erachtet).

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Rechtsprechung– VIII ZR 288/05
Aktenzeichen: VIII ZR 288/05
Leitsätze: Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Einspeisewilligen gegen den Netzbetreiber aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 EEG (2004) auf Ausbau des Netzes. Der Ansp
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Rechtsprechung– VIII ZR 149/06
Aktenzeichen: VIII ZR 149/06
  1. Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004, dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
  2. Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein an ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erf
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Die Norm DIN VDE 0100-410 - Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag) mit Ausgabe im Juni 2007 ist eine Sicherheitsgrundnorm und legt die Anforderungen an den Schutz gegen elektrischen Schlag, einschließlich Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren), fest. 

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Aufsatz
Der Beitrag beschreibt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen (SeeAnlV; ROG, § 11a EnWG i.v.m. §§ 72 ff.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, KWKG 2002
Entwicklung der Energieversorgung in Norddeutschland - Analyse ausgewählter Aspekte. Studie im Auftrag des Zukunftsrats Hamburg, gefördert durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung, unter Beteiligung des Bundesverbands Windenergie und des Bundesverbands Solare Mobilität.
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Rechtsprechung– 6 O 152/06
Aktenzeichen: 6 O 152/06

Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht. Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).

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Studie

Der überarbeitete Schlussbericht befasst sich mit der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus für Windenergie. Die Untersuchung ist im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erfolgt.

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Rechtsprechung– 14 U 215/05
Aktenzeichen: 14 U 215/05
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13

Zur Frage, ob der Netzbetreiber vor Abschluss eines Netzanschlussvertrages, mit dem dem Anlagenbetreiber die Netzausbaukosten auferlegt werden, nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Anlagenbetreiber über die gesetzliche Kostentragungsregelung aufzuklären, mit der Folge, dass der Anlagenbetreiber bei fehlender Aufklärung den Vertrag anfechten kann (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 14 U 215/05
Aktenzeichen: 14 U 215/05
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Netzbetreiber trotz unterzeichneten Anschlussvertrages mit dem PV-Anlagenbetreiber die Hausanschluss- und Leitungsverlegungskosten gemäß § 10 EEG nachträglich zu übernehmen habe. 

Ergebnis: Teilweise bejaht. 

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Rechtsprechung– 5 O 168/04

Zur Frage, ob die Leistungsklage auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbeteibers zum Anschluss und zur Abnahme zulässig ist, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist (hier bejaht).

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Rechtsprechung– VIII ZR 42/06

Leitsätze des Gerichts:

Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-06-071
Aktenzeichen: BK6-06-071
Gesetzesbezug: EnWG 2005, KWKG 2002, NAV, StromNZV

Im Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen: "Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt" hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 den Beschluss BK6-06-071 gefasst, der auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich gestellt wurde.

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Rechtsprechung– 2 O 156/06
Aktenzeichen: 2 O 156/06

Zur Frage, ob die Errichtung eines Umspannwerkes unter die Pflicht zum Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 4 EEG fällt (hier bejaht). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber bei unterbliebenem Netzausbau Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Netzbetreiber hat (hier dem Grunde nach bejaht).

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Rechtsprechung– 4 U 398/06
Aktenzeichen: 4 U 398/06
Leitsatz: Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Netzausbau oder ein Neuanschluss für die Einspeisung erneuerbarer Energie gesamtwirtschaftlich günstiger ist, bleibt eine Anschlussmöglichkeit außer Betracht, bei der zur Vermeidung von Überspannungen Abschaltungen notwendig werden.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5, KWKG 2002
Streitigkeiten um den Anspruch auf vermiedene Netznutzungsentgelte (VNE) zwischen Kraftwerksbetreibern und Netzbetreibern sind sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach immer wieder Gegenstand der rechtsanwaltlichen Beratung. Der Beitrag greift diese Auseinandersetzungen auf. Zunächst wird dargestellt, was sich hinter dem Begriff der VNE verbirgt.
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Rechtsprechung– VIII ZR 225/05
Aktenzeichen: VIII ZR 225/05
Gesetzesbezug: StrEG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Verpflichtung des Betreibers einer Windenergieanlage unter der Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes, die Kosten des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz zu tragen.

Bemerkungen: Das Urteil ist ebenso in der ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2007, 59-60 abgedruckt.

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Aufsatz
Hinweise auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung von Netzanschluss und Netzausbau; insbesondere: Verlegung neuer Kabel; Einschleifen einer Übergabestation; Schaltfelder; Erdschlusskompensation; Baukostenzuschuss
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