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Politisches Programm
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: Eine Energiepolitik für Europa

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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Rechtsprechung– 3 U 1426/06
Aktenzeichen: 3 U 1426/06

Leitsätze:

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Rechtsprechung– I-1 U 185/01; 1 U 185/01
Aktenzeichen: I-1 U 185/01; 1 U 185/01
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 10

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) strebte die Abnahme des gesamten von ihr angebotenen Stroms aus Windkraft an. Dies war der Beklagten (Netzbetreiber) technisch nicht möglich, und zu einem Ausbau ihres Netzes auf eigene Kosten sah sie sich nicht verpflichtet. Die Klägerin machte ihren vermeintlichen Anspruch auf dem Klagewege geltend.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 12 U 87/06
Aktenzeichen: 12 U 87/06
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger betreibt eine Windenergieanlage deren Anschluss den Umbau der Umspannanlage erfordert. Die Beklagte bot dem Kläger den Netzanschluss zu einem Gesamtpreis von 299.390,20 € an. Darin enthalten waren auch die Kosten für den Umbau der Umspannanlage in Höhe von 182.125,00 €. Der Kläger erteilte der Beklagten den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten. Nach dem Umbau forderte der Kläger die Kosten für den Umbau der Umspannanlage zurück.

Entscheidung: Verneint.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.

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Rechtsprechung– 4 O 286/05
Aktenzeichen: 4 O 286/05

Zur Frage, ob die Kosten für das Einschleifen einer Übergabestation und die Erdschlusskompensation Netzausbaukosten sind (hier bejaht). Zur Frage, ob Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber übertragen werden dürfen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 5 U 78/06
Aktenzeichen: 5 U 78/06
Abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 EEG (2004) fallen die Kosten einer Messeinrichtung dann dem Netzbetreiber zur Last, wenn sie in dessen Eigentum übergeht, § 4 Abs. 2 S. 4 EEG (2004) analog.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214).

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Rechtsprechung– 1 O 798/06
Aktenzeichen: 1 O 798/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5

Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).

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Rechtsprechung– 22 O 109/06
Aktenzeichen: 22 O 109/06

Zur Frage, ob die Verlegung einer Verbindungsleitung zwischen Trafostation und Grundstücksgrenze dem Netzausbau zuzuordnen ist (hier bejaht). Zur Frage, ob § 13 Abs. 2 EEG zulässt, die Kosten des Netzausbaus vertraglich dem Anlagenbetreiber aufzuerlegen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 289/06 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 289/06 (V)
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Für die Frage, ob die Unterlagen vollständig im Sinne des § 23 Abs. 4 S. 2 EnWG (2005) sind, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung an. Bezogen auf diesen Zeitpunkt hat der Antragsteller die Vollständigkeit darzulegen und zu beweisen.
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Rechtsprechung– VIII ZR 235/04
Aktenzeichen: VIII ZR 235/04
Die Klage auf Anschluss und Abnahme ist unzulässig, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist; es ist aber die Umdeutung in eine Feststellungsklage möglich. Bei einer Klage, mit der Ansprüche aus § 4 Abs. 1 EEG (2004) auf Netzanschluss und auf Abnahme des Stroms aus einer Anlage geltend gemacht werden, handelt es sich, wenn die Anlage noch nicht errichtet und die Netzanschlussverbindung noch nicht erstellt ist, um eine Klage auf künfti
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Rechtsprechung– 3 O 958/06 (2)
Aktenzeichen: 3 O 958/06 (2)

Zur Frage, ob dem Anlagenbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auch durch AGB auferlegt werden dürfen (hier bejaht).

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Aufsatz
Der Autor prüft in seinem Beitrag rechtlich die Verpflichtung zur Vorlage von Netzdaten gem. § 4 Abs. 4 EEG 2004.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 12 Abs 5
Gut anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten der EEG-Novelle haben verschiedene Gerichte in ersten Urteilen zu strittigen Fragen bezüglich Netzanschluss- und Stromabnahmeansprüchen von Anlagenbetreibern und deren prozessualer Durchsetzung Stellung genommen. Auch wenn sich diese Urteile teilweise widersprechen und der Weg zu einer kohärenten Rechtsprechung noch weit ist, lassen sich doch anhand einiger Fixpunkte bereits grundsätzliche Linien des Verhältnisses zwischen Anlagen- und Netzbetreibern ausmachen.
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Rechtsprechung– 17 U 117/05
Aktenzeichen: 17 U 117/05

Das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass sich der Anlagenbetreiber entgegen der gesetzlichen Regelung nach § 10 Abs. 2 EEG 2000 vertraglich verpflichten kann, die Netzausbaukosten zu tragen; eine solche Vereinbarung sei weder nach § 134 BGB nichtig noch nach § 307 BGB AGB-rechtlich unwirksam. 

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Rechtsprechung– 03 O 502/06
Aktenzeichen: 03 O 502/06

Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber begehrte vom Landgericht im Eilrechtsschutz den unverzüglichen Anschluss der PV-Anlage durch den Netzbetreiber.

Entscheidung: Bejaht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, GasNZV/GasNEV

Der Beitrag behandelt die Einspeisung von Biogas in örtliche Verteilernetze und die diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen, die vorrangige Einspeisung gem. § 8 Abs. 1 S.

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Rechtsprechung– 20 U 34/05
Aktenzeichen: 20 U 34/05

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 2 O 254/05

Die Darlegung eines Verfügungsgrundes ist für einstweilige Verfügungsverfahren gem. § 12 Abs. 5 S. 2 EEG (2004) entbehrlich, wenn lediglich die Abnahme regenerativ erzeugten Stromes und Abschlagszahlungen begehrt werden. Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass mit dem Anschluss der Anlagen zumindest zeitweise die Hauptsache vorweggenommen wird.

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Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

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Aufsatz

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Studie befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Rechtsprechung– 22 U 195/04
Aktenzeichen: 22 U 195/04

Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.

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