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Ergebnisse zur 2. Ausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. September 2015 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage. Insgesamt wurden 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von 159.740 kW bezuschlagt. Der Zuschlagswert beträgt 8,49 ct/kWh. Ein Nachrückverfahren wird nicht durchgeführt.

Die Zuschläge gelten eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)). Die Bekanntgabe gilt demnach am 9. September 2015 als erfolgt. Die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen endete am 3. August 2015. Insgesamt gingen 136 Gebote ein. Das Ausschreibungsvolumen von 150 MW wurde dabei mehr als dreifach überzeichnet.

Während in der ersten Ausschreibungsrunde die Preise noch im sog. Gebotspreisverfahren (»pay-as-bid«) ermittelt wurden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat, gilt nun das Einheitspreisverfahren (»uniform pricing«). Hierbei bestimmt der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots den Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus, der auch an der Strombörse zu Anwendung kommt, wird in dieser und in der nächsten Ausschreibungsrunde erprobt. Die Ergebnisse können zur Entwicklung des Ausschreibungsdesigns anderer Technologien verwendet werden. Erst nach der Entscheidung, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird, wird der Einheitspreis bekannt gegeben.

Darüber hinaus hat die BNetzA zu den Ergebnissen der zweiten Ausschreibungsrunde ein Hintergrundpapier veröffentlicht (s. Anhang), in welchem sie die Verteilung der Gebote u.a. nach Rechtsform, Flächentyp (in Kilowatt) oder Planungsstand darstellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der BNetzA.

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