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Regionalnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Am 1. Januar 2019 ist das Regionalnachweisregister (RNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen gestartet. Bekanntgemacht wurde dies am 27. Dezember 2018 im Bundesanzeiger.

Durch den Regionalnachweis kann Strom, der über das EEG gefördert wird, als regionaler Strom vermarktet werden. Somit ermöglicht er Verbrauchern, Strom aus dem Umkreis vom 50 km rund um das eigene Postleitzahlengebiet zu beziehen. Es unterscheidet sich zum bereits bestehenden Herkunftsnachweisregister (HNR) darin, dass über das HNR nur Strom aus der sonstigen Direktvermarktung ohne EEG-Förderung vermarktet werden kann. 

Die Einrichtung und der Betrieb des RNR durch das Bundesumweltamt sind im EEG 2017 geregelt und in der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) vom 8. November 2018 näher ausgeführt.  

 

 

 

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