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Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das EEG 2021

Die Europäische Kommission hatte am Donnerstag, den 29. April 2021, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Damit findet das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz seine Anwendung. Die Genehmigung umfasst die wesentlichen Teile des EEG 2021.

Am 09. Dezember 2021 wurden wesentliche Inhalte der Frühjahrs- Novelle genehmigt. Diese umfasst insbesondere die Anhebung der Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solaranlagen für das Jahr 2022, als auch die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung von Kommunen bei Freiflächenanlagen.

Zum 27. September 2022 wurde die Umstellung der Marktprämie für Innovationsausschreibungen, die weitere Ausschreibungsrunde für Freiflächen- und Dachflächen-Fotovoltaikanlagen im Jahr 2022 und die Förderung von kleinen Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen (750 kW) genehmigt.

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Gesetzesbezug