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Mustervertrag für kommunale Teilhabe der FA Wind gem. § 36k EEG 2021

Am 14. Juni 2021 hat die Fachagentur Wind einen Mustervertrag zur Umsetzung des neu eingeführten § 36k EEG 2021 veröffentlicht. Der Mustervertrag für kommunale Teilhabe wurde in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit den Spitzenverbänden der Kommunen (DStGB, DST und DLT) und Verbänden der Energiewirtschaft (BDEW, BWE, VKU und WVW) entwickelt. Zusätzlich zum Mustervertrag wurde ein umfangreiches Beiblatt veröffentlicht, in dem Erklärungen zu den einzelnen Regelungen des Vertrages sowie Hintergrundinformationen bereit gestellt werden.

Ziel der Initiative sei es gewesen, "einen möglichst universell anwendbaren und breit getragenen Mustervertrag zu veröffentlichen, der sich als Standard durchsetzen kann". Der Vertrag solle somit einen Beitrag leisten, um die Akzeptanz der Windkraft an Land durch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen zu stärken.

Weitere Informationen zum „Mustervertrag für kommunale Teilhabe der FA Wind gem. § 36k EEG 2021“ finden Sie auf den Seiten der FA Wind.

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