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Beihilferechtliche Genehmigung für das EEG 2023 und das Wind-auf-See-Gesetz 2023

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

Die beihilferechtliche Kontrolle durch die Europäische Kommission, die durch die europäischen Verträge verbindlich vorgegeben ist, soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG 2023 und WindSeeG 2023 richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ (KUEBLL) der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Pressemitteilung.

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Gesetzesbezug