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Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023 – Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Wind- und Freiflächenanlagen

Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen der Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt. 

In diesem Rahmen wurde eine Auslegungshilfe zur möglichst effektiven und rechtssicheren Umsetzung der Vorschrift erarbeitet (s. Anhang). Gegenstand der Auslegungshilfe sind die folgenden Themen: 

  • Anwendung des § 6 EEG 2023 auf Bestandsanlagen, 
  • die Bestimmung des Radius von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlagen, 
  • die zeitlichen Vorgaben im Hinblick auf den Erstattungsanspruch nach § 6 Abs. 5 EEG 2023 sowie
  • Fragen zur Verjährung. 

Hinsichtlich des Umgangs mit fiktiven Strommengen ließ der Runde Tisch bestimmte Fragestellungen offen, um der angekündigten gesetzgeberischen Klärung nicht vorzugreifen.

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