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Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG geändert

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Das Bundesumweltministerium hat von der Clearingstelle EEG vorgeschlagene Änderungen der Verfahrensordnung (VerfO) genehmigt - diese treten nunmehr in Kraft. Auf zwei Neuerungen weisen wir besonders hin: Neu eingeführt wird das Hinweisverfahren. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, in dem - wie im Empfehlungsverfahren - Auslegungs- und Anwendungsfragen losgelöst vom Einzelfall beantwortet werden. Das Verfahren ist gegenüber dem Empfehlungsverfahren wesentlich kürzer, indem auf die Beratung in der Kammerbesetzung verzichtet und die Anhörung der betroffenen Kreise beschleunigt und verschlankt wird. Das Hinweisverfahren ist insbesondere geeignet für Anfragen, für die die Durchführung eines aufwändigen Empfehlungsverfahren aufgrund ihrer Spezi?k nicht gerechtfertigt wäre und denen auch keine streitige, quasi kontradiktorische Auseinandersetzung zwischen Anlagen- und Netzbetreiber zugrundeliegt. Wie beim Empfehlungsverfahren kann jedermann Anregungen für die Einleitung eines Hinweisverfahrens geben. Die zweite wesentliche Neuerung betrifft das Votumsverfahren: Die Erfahrung laufender und bislang durchgeführter Votumsverfahren zeigt, dass die Hinzuziehung nichtständiger Beisitzerinnen und Beisitzer nicht bei jeder Streitigkeit sinnvoll ist. Der mit der Einbeziehung der nichtständigen Beisitzerinnen und Beisitzer verbundene erhebliche Aufwand wie auch die damit einhergehende Verlängerung der Verfahren sind nur gerechtfertigt, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat. In stark einzelfallbezogenen Streitfällen hingegen bedarf es in der Regel nicht der Einbeziehung der nichtständigen Beisitzerinnen und Beisitzer. Die Clearingstelle EEG erhält daher die Möglichkeit, die fehlende grundsätzliche Bedeutung eines Votumsverfahrens festzustellen, mit der Folge, dass die Hinzuziehung nichtständiger Beisitzerinnen und Beisitzer im konkreten Verfahren nicht möglich ist. Die neue Verfahrensordnung gilt für alle Verfahren, die nach dem 15. Februar 2009 eingeleitet werden. Für bereits begonnene Verfahren gilt die VerfO in der Fassung vom 12. Dezember 2007 fort. Sie finden die bisherige sowie die aktuelle Fassung der VerfO unter http://www.clearingstelle-eeg.de/verfahrensordnung.
Bemerkungen
16.02.2009
erstellt am
Gesetzesbezug