Die Autoren thematisieren die Schwierigkeit, Carports oder Dächer von Tankstellen als »Gebäude« oder als »bauliche Anlage« im Sinne des EEG einzuordnen. Der Anspruch auf den höheren Einspeisevergütungssatz für sogenannte Gebäudeanlagen besteht nur bei Erfüllung von spezifischen Kriterien, die die Autoren in ihrem Aufsatz analysieren.