Die Autoren setzen sich grundlegend mit dem Inbetriebnahmebegriff von Photovoltaikanlagen auseinander. Dabei wird auch auf die Entwicklung des Inbetriebnahmebegriffs vom EEG 2009 bis zum EEG 2014 und damit vom Glühlampentest für die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage hin zur Notwendigkeit der ortsfesten Installation eingegangen. Zudem werden unbestimmte Rechtsbegriffe wie die technische Betriebsbereitschaft und die Installation von Zubehör zur Erzeugung von Wechselstrom im Rahmen dieser Einordnung diskutiert.
Bemerkungen
In dem Beitrag wird auf den Hinweis 2010/1 der Clearingstelle EEG vom 25.06.2010 Bezug genommen.