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Zur Zulässigkeit von Freiflächen-Solaranlagen im Außenbereich

Der Autor faßt die Ausführungen des Urteils vom OLG Dresden vom 5. März 2015 (1 U 635/13) zur baurechtlichen Zulässigkeit von Freiflächenanlagen im Außenbereich zusammen. Insbesondere nimmt er Bezug auf eine mögliche Privilegierung von Bauvorhaben nach § 35 Abs.1, Nr. 3 und Nr. 4 BauGB, sowie auf § 35 Abs. 2 BauGB zur Regelung im Einzelfall bei Nichtbeeinträchtigung öffentlicher Belange und § 35 Abs. 3 BauGB zur Unzulässigkeit bei Beeinträchtigung öffentlicher Belange.

Datum
Autor(en)

Thomas Binder

Gesetzesbezug
Fundstelle

Sonne, Wind & Wärme 05/2015, 96