Der Autor setzt sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auseinander, welches das bisher im deutschen Verwaltungsrecht übliche Prinzip der Präklusion und der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern als nicht konform mit europäischem Recht erklärt (EuGH Urteil vom 15.10.2015, C-137/14). Insbesondere betreffe dieses Urteil den § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und könne Auswirkungen auf die Planungssicherheit für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben.