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EU-Verordnung REMIT bringt neue Registrierungs- und Datenerhebungspflichten für EEG-Anlagenbetreiber

Der Beitrag beinhaltet Informationen zur EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT). Mithilfe von REMIT sollen Marktteilnehmer im Strom- und Gashandel vor Marktmissbrauch geschützt werden. Beschrieben wird u.a. was registrierungs- und meldepflichtig ist und wie »Insider-Informationen« definiert werden.

Datum
Autor(en)

Katharina Vieweg-Puschmann

Gesetzesbezug
Fundstelle

Sonne Wind & Wärme 06/2016, 115