Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen auseinander (§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014). Darin werden unter anderem Probleme aufgezeigt, die im Zuge des Austausches von Anlagenteilen und damit verbundenen eventuellen Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern entstehen können.