Der Artikel befasst sich mit der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger gemäß § 61 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014. Neben der Klärung des Begriffs der Eigenversorgung werden Ausnahmen von der Umlagepflicht für Anlagen sowohl genereller Natur, als auch speziell für Bestandsanlagen erläutert. Darüber hinaus werden Sonderregelungen für Bestandsanlagen sowie Meldepflichten untersucht.