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Die Erhebung der EEG-Umlage in Fällen der Eigenversorgung nach der Neuregelung der AusglMechV

Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag Inhalt und Reichweite des § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), der die Erhebung der EEG-Umlage von Letztverbrauchern und Eigenversorgern regelt. Der Artikel beschreibt u.a., dass Anlagenbetreiber selbst dafür verantwortlich seien, den für die Erhebung der EEG-Umlage zuständigen Netzbetreiber zu lokalisieren, und diesem gegenüber die erforderlichen Angaben zu machen, damit die EEG-Umlage ordnungsgemäß erhoben werden kann. Zudem habe der Netzbetreiber mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vorzugehen und könne so nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob und ggf. in welcher Höhe den Eigenversorgern Abschlagszahlungen gewährt werden.

Datum
Autor(en)

Wolfdieter v. Hesler, Thomas Höch

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 1/2015, 1-9