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Ist die Photovoltaik-Anlage ein Bauwerk?

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Anwendbarkeit des Bauwerksbegriffes auf Fotovoltaik-Anlagen. Relevant ist dies vor dem Hintergrund der besonderen Gewährleistungsfrist bei Bauwerken von fünf Jahren, wohingegen diese in anderen Fällen lediglich zwei Jahre beträgt.

 

 

Datum
Autor(en)

Christina Bönning

Gesetzesbezug
Fundstelle

Sonne Wind & Wärme 03/2012, 144