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Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG? Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen – ein Update

Vorliegend handelt es sich um die Studie „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG? Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen - ein Update“ der Stiftung Umweltenergierecht, gefördert durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Verbundprojekt Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0).

Sie beschäftigt sich mit der Darstellung und Bewertung der nationalen Rechtsrahmen, die das Beschaffungsverfahren der Blindleistung regeln. Im Mai 2019 hat die EU die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie erlassen, die eine Pflicht zur marktgestützten, transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Blindleistung einführt. Da die bisherigen Rechtsrahmen diese nicht vorsahen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 die Pflicht mit § 12h EnWG in nationales Recht umgesetzt. Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie gibt an, dass die Pflicht zur marktgestützten, transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Blindleistung nicht gilt, falls die zuständige nationale Regulierungsbehörde eine solche Beschaffung als wirtschaftlich ineffizient beurteilt.

Jedoch wurde eine solche Feststellung seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum Ablauf der Frist (31. Dezember 2020) nicht veröffentlicht. Bis zum Zeitpunkt der Publikation der Studie fehlten noch die konkreten Spezifikationen zur Umsetzung der Pflicht durch die BNetzA bzw. die Übertragungsnetzbetreiber.

Datum
Autor(en)

Anna Halbig

Gesetzesbezug