Der Autor erläutert die rechtlichen Vorgaben, die für den Einbau intelligenter Messtechnik gelten, sowie die Herausforderungen, die sich aus der Einbauverpflichtung für Energieversorger ergeben. Er stellt die neue Kostenstruktur dar und untersucht, welchen Nutzen Smart Metering für die Kunden hat.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst:
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt.
Der Aufsatz diskutiert die Umstellung des Fördersystems für Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO. Der Autor kritisiert dabei den Handlungs- und Zeitdruck, der durch die EU-Beihilfenrichtlinien bei den Mitgliedsstaaten entsteht.
Der Autor befasst sich mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dabei geht er zunächst auf die Änderungen der Regelungen für stromintensive Betriebe ein und erläutert dabei die Regelungen für begünstigte Wirtschaftszweige, die Einbeziehung des Eigenverbrauchs, die Stromkostenintensität der begünstigten Unternehmen, die erhöhten Anforderungen an das Energiemanagement sowie neue Regeln zur Umlagebegrenzung.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energien vor. Dabei stellt sie zunächst die wesentlichen Ausgestaltungselemente sowie internationale Erfahrungen mit dem Ausschreibungssystem vor. Anschließend fasst sie die im Juli 2014 vorgelegten Eckpunkte zur Pilotausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zusammen und diskutiert diese mit Blick auf die politischen Ziele der Kosteneffizienz, der Erreichung der EE-Ausbauziele sowie des Erhalts der Akteursvielfalt.
Die Autoren geben einen Überblick über das neue Fördermodell der Ausschreibung nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die europarechtlichen Hintergründe ein, und geben anschließend einen Überblick über den Rechtsrahmen für Ausschreibungen im EEG 2014.
Die Autoren stellen die Neuregelung des EEG 2014 vor, nach dem Eigenstrommengen nicht mehr EEG-Umlagebefreit sind. Sie gehen dabei sowohl auf den Hintergrund des bisherigen Eigenerzeugungsprivilegs ein und stellen sodann die Neuregelung und ihre Auswirkungen auf Bestands- und Neuanlagen vor.
Mit der seit dem 19. Oktober 2018 geltenden VDE-Anwendungsregel Technische Anschlussregel Hochspannung (TAR Hochspannung) werden neue Anforderungen an in der Hochspannungsebene angeschlossene Erzeugungs- und Kundenanlagen gestellt (Grundlage für die Technische Mindestanforderung der Netzbetreiber gemäß § 19 EnWG).
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die neue Fördersystematik nach dem EEG 2014 und die Direktvermarktung. Dabei legt er einen Schwerpunkt auf die Direktvermarktung im Marktprämienmodell sowie die Bestimmungen zur Ermittlung der Höhe der Marktprämie
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Dabei identifiziert er insbesondere die Förderung von Bestandsanlagen, von neuen und modernisierten KWK-Anlagen sowie die von Wärmenetzen und -speichern als zukünftige Handlungsfelder.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt ein neues netzbasiertes Formular für die Mitteilungen der Eigenversorger und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbraucher auf ihren Internetseiten bereit.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Der Autor gibt einen Überblick über die Neuregelungen zum Netzanschluss im EEG 2014 und untersucht, welche Änderungen sich daraus für Netzbetreiber ergeben. Er geht dabei zunächst auf die Auskunftspflichten des Netzbetreibers ein und erläutert anschließend die Regelungen zum Netzanschluss.
Die Autoren stellen die Neuregelungen zur Eigenversorgung im EEG 2014 vor. Dabei gehen sie auf die neu ins Gesetz aufgenommene Definition der Eigenversorgung, die (teilweise) Belastung Strom zur Eigenversorgung mit der EEG-Umlage sowie den Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen ein.
Die Studie im Auftrag des BMWi enthält Ergebnisse zu Kosten-Nutzen und den Potenzialen von Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland. Sie enthält außerdem Aussagen zur Rolle von Kraft-Wärme-Kopplung im künftigen Wärme- und Strommarkt sowie eine Auswertung der Förderung des KWKG.
Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.
Die Autoren untersuchen und bewerten das 2012 eingeführte Marktprämienmodell und die mit der Novellierung 2014 eingetretenen Änderungen in der Direktvermarktung im EEG. Dabei gehen sie auf die verpflichtende Direktvermarktung und die Ausfallvermarktung, den Wegfall der Managementprämie, des Grünstromprivilegs und der Förderung bei negativen Preisen sowie das Erfordernis der Fernsteuerbarkeit ein.
Die Autoren diskutieren die Eigenversorgungsregeln nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die historische Entwicklung der Eigenversorgung ein, sodann charakterisieren sie die Eigenversorgung anhand zentraler Begriffe. Sie thematisieren weiterhin die Behandlung des ungeklärten Direktverbrauchs durch Dritte.