Sachverhalt: Die Betreiberin einer Kleinwindenergieanlage erhebt gegen den Netzbetreiber Anspruch auf Erstattung der aufgrund von Einspeisemanagementmaßnahmen entstandenen Kosten durch die notwendigen Berechnungen der entgangenen EEG-Vergütung als "zusätzliche Aufwendungen" im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012.
Sachverhalt: Zur Frage, ob sich aus der Wirtschaftsprüferbescheinigung bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung konkret ergeben muss, welche Angaben der Antragstellerin zu den Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Nr. 1 EEG 2012 überprüft wurden und welche Unterlagen und Erklärungen hierzu überprüft wurden.
Die Autorin setzt sich im Beitrag mit Entschädigungsansprüchen von Anlagenbetreibern bei Abregelung ihrer Anlagen durch den Netzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements auseinander. Sie stellt die entsprechenden Regelungen im EEG 2014 und EEG 2017 vor und zeigt Verfahren zur Ermittlung der Entschädigungshöhe auf.
Der Beitrag stellt ein neues Verfahren vor, welches erstmals eine effiziente Vergärung von Geflügelkot erlauben soll. Der in der Geflügelproduktion als unerwünschtes Nebenprodukt in Massen auftretende Mist besitze ein sehr hohes Biogaspotenzial und hätte bisher in Ermangelung eines geeigneten Vergährungsverfahrens wegen des hohen Stickstoffanteils im Geflügelkot nicht zur Gasproduktion genutzt werden können. Die Autorinnen gehen ferner auch auf die Rolle von Biogas beim Kampf gegen den Klimawandel sein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklung des Zubaus bei Biogasanlagen der letzten Jahre dar. Neben statistischen Kennziffern wie z.B. Jahr der Inbetriebnahme, Standort und Anlagentyp wird unter anderem auch auf die Entwicklung des Erdgasverbrauchs in Deutschland und der Rohgasaufbereitungskapazität Bezug genommen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Öffnung des europäischen Strommarktes, welche mit der EEG-Novelle 2017 vollzogen werden soll. Es werden die im Gesetz verankerten Regelungen hierzu hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Betrieb und die Vergütung von Biogasanlagen untersucht.
Im Artikel werden die mit dem EEG 2017 einhergehenden regulatorischen Änderungen für bestehende Biogasanlagen, insbesondere die neu eingeführten Ausschreibungen, analyisert.
Das Seeanlagengesetz (SeeAnlG) vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2348), das zuletzt durch Artikel 14a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist.
Zu der Frage, ob die Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des einbehaltenen Landschaftspflegebonus für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Juli 2014 hat, obwohl die Anlagenbetreiberin - aufgrund der ab dem 1.
1. Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte“ und „weiche“ Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren.
Der Artikel geht auf groß dimensionierte, gemeinsam von vielen (benachbarten) Haushalten genutzte Quartierspeicher ein, die eine Alternative zur Errichtung von vielen kleinen Heimspeichern darstellen. Es werden die Vorteile im Bereich der Technik und Ökonomie sowie die Nachteile hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen, u.a. die EEG-Umlagepflicht, beleuchtet.
Der Beitrag befasst sich mit einer neuen Speichertechnologie, welche metallisches Lithium als Material für Batteriespeicher vorsieht und damit nach Darstellung des Autors eine Verdoppelung der Energiedichte ermögliche. Es werden die Eigenschaften der neuen Batterien, deren Unterschiede zu herkömmlichen Lithium-Ionen-Akkus sowie deren Potenzial beleuchtet.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei der ehemals als Lehr- und Feldflugplatz genutzten Vorhabensfläche um eine Konversionsfläche aus militärischer Nutzung gemäß § 51 Abs. 1
Die Autoren analysieren Vor- und Nachteile der Abschaffung des Grünstromprivilegs mit der EEG-Novelle 2014 und Ersetzung durch eine regionale Grünstromkennzeichnung. Hierbei gehen sie auf das Ziel der Akzeptanzschaffung für die Energiewende, die Kosten für Verbraucher sowie einen etwaigen energiewirtschaftlichen Mehrwert ein.
Der Beitrag analysiert die Möglichkeit für Betreiber einer Biogasanlage mit frühem Inbetriebnahmejahr, welche demnächst aus der EEG-Mindestvergütung fallen, ein neues Inbetriebnahmejahr zu erhalten, um damit die Vergütungslaufzeit zu verlängern. Hierbei komme es darauf an, ob vor dem Stichtag »1. Januar 2009« in die Anlage eine entsprechend große Investition getätigt wurde, um von einer Erneuerung der Anlage ausgehen zu können.
Im Artikel wird die Frage diskutiert, ob Biogas-BHKW durch flexiblen Betrieb die Energiewende zukünftig stabilisieren können. Unter Berücksichtigung statistischer Auswertungen wird der Grad der Flexibilisierung durch Reaktionszeiten auf Laständerungen bzw. An- und Abschaltzeiten bewertet. Eingegangen wird auch auf das Thema Lastverschiebung durch Gasspeicher.
Die Autoren zeigen im Artikel auf, wie unter den verschärften Vorschriften hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte (Novellierung der TA Luft) und durch die aufkommende Flexibilisierung der Betrieb eines biogasbetrieben BHKW wirtschaftlich optimiert werden kann. Hierbei geht er auf die notwendige Gasreinigung, Auswirkungen der Standzeit und die Kosten der Wartung ein.
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Messung der Stromintensität für die Befreiung von der EEG-Umlage über die sogenannte Bruttowertschöpfung auseinander. Er zeigt dabei auf, inwieweit diese Größe anfällig für Manipulationen und Fehler ist und schlägt eine alternative Bemessungsgrundlage vor.
Die Autoren besprechen die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dafür stellen sie den Inhalt einiger Neuregelungen vor und erörtern einige der besonders wichtigen praktischen Anwendungsfragen und -probleme vertieft.
Die Autoren besprechen die Entscheidung des EuGH im "Ålands Vindkraft" Vorabentscheidungsverfahren und welche Bedeutung das Urteil vom 1. Juli 2014 (Rs. C-573/12) über den Einzelfall hinaus hat.
Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung vo