Der Artikel setzt sich mit der Verwendung von Bioabfällen für die Biogasproduktion auseinander. Das Potenzial von Bioabfällen werde bei Weitem nicht ausgeschöpft, stattdessen würden sie meistens gleich kompostiert. Der Autor beleuchtet die Gründe hierfür und erläutert welche Kriterien verbessert werden müssten, um eine effiziente Vergärung von Bioabfällen zukunftig zu ermöglichen.
Durch das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106, s. Anhang), das am 28.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welche der zahlreichen von der Anlagenbetreiberin in den Jahren 2011 und 2012 im Netzgebiet der Netzbetreiberin in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlagen nach § 19 Abs. 1 EEG 2009/2012 als eine Anlage gelten und welche dieser Anlagen nach § 6
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der überarbeiteten Festlegung der Bundesnetzagentur vom 29. Januar 2015 zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) - MPES 2.0. Deren Anpassung war insbesondere aufgrund der Gesetzesänderung zu Wechselprozessen der Veräußerungsformen im EEG 2014 erforderlich.
Der Autor untersucht, was unter den Begriff "Mehrkosten der Wärmebereitstellung" im Sinne des EEG und im Zusammenhang mit dem KWK-Bonus zu verstehen ist bzw. welche Kosten hinzuzählen und welche nicht.
Der Autor untersucht die Befreiungen stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage im Zusammenhang mit dem am 18.12.2013 eröffneten förmlichen Beihhilfeverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.
Zu der Frage, ob ein Vertrag, in dem die Vermietung eines Teils einer Fotovoltaikanlage an einen Dritten, um so den Eigenversorgungstatbestand für den Dritten und das damit verbundene Entfallen der Zahlungspflicht der EEG-Umlage herbeizuführen, entgegen seines eigentlichen Zwecks abweichend auch als Stromlieferungsvertrag zu qualifizieren ist (hier: bejaht. Denn im vorliegenden Fall erfülle der Vertrag nicht die wesentlichen Kriterien, um ihn als Mietvertrag zu qualifizieren.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: bejaht.
Die Autoren geben einen Überblick über die laufende Novelle des EEG zum EEG 2014. Dabei gehen sie unter anderem auf die verpflichtende Direktvermarktung, die Mengensteuerung, die Reduzierung der Belastung durch die EEG-Umlage sowie die erwarteten netzbezogenen Änderungen ein.
Die Autoren geben einen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung eines Repowering-Projektes ergeben. Er geht dabei sowohl auf den Erwerb der bestehenden Windenergieanlagen, die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, die Flächensicherung als auch auf die öffentlich-rechtlichen Herausforderungen ein.
Die Autoren untersuchen, ob das deutsche EEG-Fördersystem mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Dabei gehen sie auf die unionsrechtliche Bewertung räumlich differenzierter Einspeisevergütungen, den Einsatz von Phasenschiebern an Grenzkuppelstellen sowie die Zulässigkeit von Ausschreibungsmodellen zur Steuerung des Zubaus Erneuerbarer Energien ein.
Im Beitrag wird die aktuelle globale Entwicklung des Ausbaus von Fotovoltaik-Anlagen sowie von Stromspeichermärkten und den Einsatzmöglichkeiten am Regelenergiemarkt dargestellt.
Der Artikel stellt die Forschungsaktivitäten der RWTH Aachen zur Verwendung von Gleichstromtrassen auch im Mittel- und Niederspannungsbereich vor. Diese seien eine mögliche Lösung für die notwendige Umgestaltung der Elektrizitätsnetze, um auf den mit den erneuerbaren Energien einhergehenden Wandel von einer hierarchischen Netzflussstruktur hin zu einer dezentralen Struktur zu reagieren.
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor die Komplexität der Eigenversorgung aus fotovoltaischem Strom. Dabei geht er insbesondere auf Chancen und durch rechtliche Rahmenbedingungen entstehenden Schwierigkeiten bei der solaren Selbstversorgung ein und stellt ausgewählte Projekte vor, die mit unterschiedlichen Konzepten ihren Strom aus hauseigenen Fotovoltaikanlagen nutzen.
Der Autor analysiert mögliche Alternativen zur fixen Einspeisevergütung im EEG, die eine Marktintegration der Erneuerbaren Energien ermöglichen sollen. Dabei untersucht er ausführlich die Einführung von Ausschreibungen.
Der Autor gibt einen historischen Überblick über die Entwicklung der Förderpolitik vom Stromeinspeisungsgesetz bis zum EEG und zeigt mögliche zukünftige Entwicklungen auf.
Die Autoren untersuchen die zeitliche und geographische Entwicklung der Fotovoltaik in Deutschland und ziehen daraus Schlussfolgerungen für die Zubauentwicklung von Fotovoltaikanlagen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Vollziehung der von der Stadt erteilten Baugenehmigung für eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage in einem eingeschränkten Gewerbegebiet und die ihr erteilte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans auszusetzen sei.
Die Autoren diskutieren das im Sondergutachten der Monopolkommission vom September 2013 vorgeschlagene schwedische Quotenmodell eine Alternative zum Modell der Einspeisevergütung in Deutschland darstellen könnte.
Der Autor bespricht das am 18.12.2013 von der Europäischen Kommission eingeleitete Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Rückforderungsansprüche, die sich in der Folge ergeben könnten.
Der Autor diskutiert die Vereinbarkeit des Rechts der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten. Dabei geht er sowohl auf die Vereinbarkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der Warenverkehrsfreiheit als auch auf den Meinungsstreit um die Beihilfeeigenschaft der EEG-Förderung ein.
Gesetz zum Schutz von Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 12. Mai 2000.
Das Gesetz wurde als KWK - Soforthilfeprogramm erlassen und gilt als Vorschaltgesetz zum Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau derKraft-Wärme-Kopplung vom 19. März 2002 (KWKG 2002) .