Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Ausbau der Windkraft in der Ostsee. Zwar seien dort im Vergleich zu Nordsee-Projekten einige Vorzüge auszumachen, wie z.B. eine geringere Wassertiefe, flachere Wellen oder eine größere Nähe zum Festland, was zu günstigen Stromgestehungskosten führe. Jedoch würde die Ostsee-Region im Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur ausgeblendet, was zu einem Stillstand des dortigen Ausbaus führen könne.
Die Autorin gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften im EEG, die nach der PV-Novelle 2012 für den Verkauf von Solarstrom durch den Anlagenbetreiber an den Nachbarn gelte.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der regelverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber von Unternehmen, die außerhalb des Netzes der allgemeinen Versorgung Strom an Letztverbraucher liefern, Auskunft über die gelieferten Strommengen verlangen kann. Außerdem zur Frage, ob eine Pflicht des Übertragungsnetzbetreibers besteht, Nachforschungen darüber anzustellen, ob in seiner Regelzone nicht gemeldete Stromlieferungen an Letztverbraucher erfolgen.
Ergebnis: Erste Frage bejaht, zweite Frage verneint.
Der Autor erläutert die Prototypenregelung der Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen (SDLWindV), nach der für eine Übergangszeit die Erfüllung der Voraussetzungen der SDLWindV fingiert wird.
Vor dem Hintergrund der Novelle zum EEG 2014 gibt der Artikel einen Überblick über den Bestand sowie den Zubau von Biomethan-Einspeiseanlagen im Jahr 2014.
Der Artikel beschreibt ein kombiniertes System zur kompletten Selbstversorgung für Immobilienbesitzer. Die sogenannte Hybrid-Energie-Zentrale bestehe aus vier Einheiten für Strom, Heizung, Warmwasser und Elektro-Auto-Ladung. Der Autor beschreibt dabei die Komponenten der verwendeten Technologien Photovoltaik, Batteriespeicher und Mini-BHKW, deren Funktion sowie deren Interaktion zur Realisierung der autarken Insellösung.
Der Artikel beschreibt eine komplexes Konzept zur Realisierung von Mieterstrom- und -wärmemodellen mit Hilfe des Einsatzes unterschiedlicher erneuerbarer Energie-Technologien. Oft reiche zur Erfüllung der Energieffizienz nach Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Isolierung und Dachsanierung nicht mehr aus, sondern erfordere die Implementierung von zusätzlichen regenerativen Energieerzeugungsanlagen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf Preise von Lithiumspeichern sowie aktuelle Herausforderungen bei der Verbreitung und Anwendung von Batteriespeichern ein. Dabei stellt der Autor die gesunkenen Preise von Lithiumspeichern in den vergangenen Jahren dar, gibt eine Einschätzung zur zukünftigen Preisentwicklung ab und beschreibt die Marktanteile von Blei- und Lithiumspeichern.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vermarktungsoptionen der Betreiber von Photovoltaik- und Windenergieanlagen.
Die Autoren stellen dabei die Direktvermarktung nach dem EEG 2012, das Marktintegrationsmodell für Photovoltaikanlagen sowie vertieft die Direktlieferung bzw. die Eigenversorgung mit den dann entfallenden Entgelten, Abgaben und sonstigen Umlagen vor.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.
Der Beitrag stellt die Umwandlung einer ehemaligen Tagebaufläche im brandenburgischen Meuro in einen Solarpark mit 70 Megawatt (MW) vor. Dabei berichtet der Autor insbesondere von den Herausforderungen und Chancen, die bei derartigen Großprojekten bestehen.
Der Autor unternimmt in seinem Beitrag eine kritische Hinterfragung der Funktionalität des Rechts im Bereich der erneuerbaren Energien. Dabei erläutert er zunächst die Entwicklung des Fördersystems aus rechtlicher und ökonomischer Sicht. Anschließend zeigt er das System des EEG auf, nach dem die aus der besonderen Form der Stromerzeugung resultierenden Zusatzkosten auf die Stromverbraucher überwälzt werden.
Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1786, s. Anhang), durch welches das EEG 2014 zum fünften Mal geändert wurde.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zwischen den Jahren 1968 und 1974 flurbereinigten Fläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. August 2016 die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 130 Megawatt (MW) bezuschlagt.