Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Windenergie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeitpunkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Einspeisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation der Schiedsklägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 28.
Im Beitrag wird die Problematik der in der üblichen Weise angewendeten Pacht- und Betriebsführungsmodelle für Erneuerbare Energien-Anlagen mit dem Kreditwesengetz (KWG) behandelt. Nach dessen Regelung ist bei einer Bewertung des Geschäfts als Finanzierungsleasing das Nichtvorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BAFin) strafbar. Der Autor erläutert zunächst das Geschäftsmodell und die Erlaubnispflicht nach dem KWG. Anschließend geht er auf Bereichsausnahmen und Einzelfreistellungen von Unternehmen ein.
Neue Batteriespeicher werden von der KfW mit dem Kredit Erneuerbare Energien - Standard (270) gefördert. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der KfW.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch bei Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen während eines durchgeführten Netzausbaus nach § 9 EEG 2009 besteht, wenn der Netzausbau zeitweise die Netzkapazität einschränkt.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Flurstücken und Gebäuden zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 E
Die Autorin stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Ertragsprognosen vor. Durch die Kombination von (Echtzeit-) Anlagedaten mit Wettermodellen und statistischen Methoden könnten immer genauere Leistungsvorhersagen getroffen werden. Insbesondere der Einfluss von Nebel- und Wolkenfeldern lasse sich so besser voraussagen.
In dem Beitrag werden die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erläutert sowie die rechtliche Komplexität bei Systemen mit Komponenten verschiedener Hersteller beleuchtet.
In ihrem Bericht vom PV-Symposium in Bad Staffelstein stellen die Autoren aktuelle Ansätze zu Wartung, Anlagenbetrieb und Monitoring bei PV-Modulen und Batteriespeichern vor.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. April 2016 die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 21 Gebote mit einem Gebotsumfang von 128.000 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt sind 108 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 540 Megawatt (MW) für diese Ausschreibungsrunde eingegangen.
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Juni 2016 ihren Hinweis zu dem Thema „Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014“ beschlossen.
Dem Hinweisverfahren insgesamt voraus ging eine Konsultation der betroffenen Kreise zu tatsächlichen Fragen. Die vorab konsultierten Verbände und öffentlichen Stellen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in der unten genannten Listen aufgeführt.
Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag offene Fragen der Anwendung des Regelung zur EEG-Umlagepflicht für Letztverbraucher und Eigenversorger im EEG 2014.
Die Autorin stellt die im vorzeitig bekanntgewordenen Referenten-Entwurf des EEG 2016 vom Februar 2016 vorgesehene Formel zur Bestimmung der auszuschreibende Menge von Windenergie an Land vor und diskutiert die Kernpunkte dieser Gleichung, ihre möglichen Konsequenzen und verschiedene Bewertungen des Verfahrens.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die Lage des deutschen Biomethan-Marktes ein. Nach Wegfall der Einsatzstoffvergütungen und des Gasaufbereitungsbonus sei ein wirtschaftlicher Betrieb von NaWaRo-Biomethan-BHKW kaum mehr möglich. Als Alternativen für die Zukunft stellt der Autor die Umrüstung von Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung auf Gaseinspeisung, sowie weitere Optionen im Wärme-, Kraftstoff- und Auslandsmarkt vor.
Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das 31. Photovoltaik-Symposium in Bad Staffelstein. Dort hätten insbesondere die Rolle von Speichern und Innovationen im Photovoltaikmarkt im Vordergrund gestanden. Die relativ niedrige Besucherzahl spiegele nach Ansicht des Autors die Stimmung der Branche angesichts der aufgrund politischer Vorgaben schwachen Nachfragesituation wieder.
Der Autor diskutiert technische Lösungen für die zukünftige Einbindung von Fotovoltaik-Anlagen in den Regelleistungsmarkt und stellt den Ansatz einer risikobasierten Angebotsstrategie auf der Basis probabilistischer Methoden vor.
Der Beitrag behandelt die Vermarktung von regionalem Grünstrom für den Eigenverbrauch durch Stadtwerke als ein mögliches Geschäftsmodell für Freiflächen-PV-Anlagen nach dem Wegfall der EEG-Förderung. Er weist dabei insbesondere auf die Bedeutung gesetzlicher Abgaben wie z.B. der Stromsteuer für die Wirtschaftlichkeit der Projekte hin.
Die Autorinnen beleuchten Rechtsschutzmöglichkeiten für Projektierer von Windenenergieanlagen an Land, die an künftigen Ausschreibungsverfahren im Rahmen des EEG 2016 teilnehmen möchten.
Der Beitrag behandelt Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bei Bestands-Biogasanlagen. Der Autor geht dabei auf Optimierungspotentiale durch technische Modernisierung und die Flexibilitätsprämie ein und stellt moderne Fehlerdiagnostik zum Aufdecken von Gas-Leckagen per Infrarotkamera vor.
Zum Konflikt um Störungen von Wetterradaranlagen des deutschen Wetterdienstes (DWD) durch geplante Windkraftanlagen stellt der Autor drei neue richterliche Entscheidungen zur immisionsschutzrechtlichen Genehmigung vor. Die Einwände des DWD wurden in den Genehmigungsverfahren unterschiedlich bewertet, in allen Fällen sind derzeit Revisionen anhängig.