Der Autor stellt in seinem Beitrag unterschiedliche PV-Heizsysteme - wie Heizstabsysteme, Solarspeicheröfen, elektrische Wandkonvektoren oder Wärmepumpen - und die jeweiligen Energie-Managementsysteme vor und geht dabei auch auf deren Potential zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils ein.
In dem Beitrag wird die Relevanz eines "guten" Datenblatts von PV-Modulen behandelt. In Bezug auf Abweichungen zwischen den Angaben umlaufender Datenblätter und den Vorgaben aus der europäischen Norm EN 50380 gehen die AutorInnen auf mögliche Gründe und daraus resultierende Folgen für Kunden und Hersteller ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sog. Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast um
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen wurde. Klärungsbedürftig war insbesondere, ob die feste Installation des Wechselrichters nachgewiesen worden ist.
Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aus §§ 16 Abs. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 i.V.m. mit dem Einspeisevertrag durch Aufrechnung gem. §§ 387, 389 BGB teilweise erloschen ist (hier: vernein
Der Autor geht in seinem Beitrag auf den sogenannten weiten bzw. engen Anlagenbegriff ein und beleuchtet die derzeitige Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung des Anlagenbegriffes der Clearingstelle EEG.
Zu der Frage, ob ein Fotovoltaikanlagenbetreiber, dessen Anlage auf dem Dach eines Carports installiert ist, einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EEG 2009 gegen die Netzbetreiberin für den in ihr Netz eingespeisten Strom hat (hier bejaht, denn bei der Carportanlage handele es sich um ein Gebäude i.S.v.
Gemäß
Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung – EEAV)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage.
Die Autorinnen stellen die Empfehlung 2012/7 vor, in der die Clearingstelle EEG rechtliche Fragen des Messwesens unter dem Geltungsbereich des EEG 2012 klärt.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat.
Ergebnis: Verneint.
Festlegung von Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) - BK6-07-002
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 10.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf derzeitige energiepolitische und -rechtliche Diskussionen um ein neues Strommarktdesign und unterschiedliche Vermarktungsmodelle, u.a. auf Kapazitätsmärkte und das Grünstrom-Marktmodell, ein.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag darauf ein, was sich für Stromproduzenten durch die mit dem EEG 2014 eingeführte verpflichtende Direktvermarktung ändert und stellt dabei neue Geschäftsmodelle für Direktvermarkter vor.
Der Autor erläutert anhand von Beispielen spezielle Geschäftsmodelle zur Nutzung von PV-Anlagen auf fremden Dächern für den Eigenverbrauch.
Die Autoren gehen in ihrem Aufsatz auf die Vorteile und die Pflichten bei der Direktvermarktung ein, wie sie sich aus dem EEG 2012 und dem EEG 2014 ergeben.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin für den Strom, der in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugt wird, ein Vergütungsanspruch nach § 32 Abs. 2 EEG 2012 in der bis zum 31.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus Modulen, welche die derzeit installierten Module in Zukunft ersetzen sollen, zu den im Jahr 2007 gültigen Mindestvergütungssätzen vergütet wird und bejahendenfalls, bis zu welcher installierten Leistung der Anspruch besteht (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für den Anschluss der PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 62
Mit Verweis auf die Empfehlung 2012/7 der Clearingstelle EEG diskutiert die Autorin Zuständigkeiten, Verpflichtungen und Kosten bei der Erfassung des Stromertrags von Solaranlagen.
Der Autor geht in seinem Beitrag u.a. auf die Effizienz und Kosten von Erdwärmepumpen ein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 27. März 2015 ein Eckpunktepapier Strommarkt veröffentlicht. Darin werden für einen verlässlichen und kostengünstigen Strommarkt, der den zukünftigen Anforderungen an die Energiewende gerecht werden soll, Eckpunkte zu den nachfolgenden Themen vorgestellt:
Der TÜV Rheinland und das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE haben nach vier Jahren Forschung einen Leitfaden mit Empfehlungen für die brandschutzgerechte Planung, Installation und den Betrieb von PV-Anlagen veröffentlicht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist. Klärungsbedürftig war insbesondere, ob für den Nachweis der Inbetriebnahme ein Lichtbild erforderlich ist.