Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, wie durch Anwendung der Flexibilitätsprämie die Stromproduktion von Biogas-BHKW signifikant variabler als vorher gestaltet werden kann. Dabei geht er u.a. auf die dafür erforderlichen technischen Vorrichtungen, Genehmigungen und Betriebsweisen ein.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag eine neue Generation von ORC-Modulen vor, welche die Effizienz der Anlage erhöhen und den Gesamtwirkungsgrad steigern.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Inhalt und der Reichweite von § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), welche am 20. Februar 2015 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift trifft Regelungen zur Erhebung der EEG-Umlage von Letzverbrauchern und Eigenversorgern.
Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3
Das Deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien (DFBEE) hat in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter der EPEX SPOT die Studie "Direktvermarktung der erneuerbaren Energien an der Europäischen Strombörse - Ein Erfahrungsbericht zur deutschen und französischen Energiewende" erstellt.
Der Autor geht auf die Entwicklungsgeschichte sowie Vor- und Nachteile der hydrothermalen Karbonisierung (HTC) ein. In dem Beitrag beschreibt er zudem Entwicklungshemmnisse der HTC und vergleicht verschiedene Verfahren zur Herstellung von Energieträgern aus Biomasse.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei aneinandergrenzenden Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs.
Die Autorinnen setzen sich in ihrem Beitrag mit den Voten der Clearingstelle EEG 2013/8, 2013/83 und 2013/87 auseinander und erläutern die Arbeitsergebnisse.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 85. Plenarsitzung am 5. Februar 2015 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusgleichMechV) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen zuzustimmen. Dem voraus gingen:
Werden zu Solaranlagen, die dem Marktintegrationsmodell unterfallen (MIM-Anlagen) EEG-Anlagen hinzugebaut, die nicht dem Marktintegrationsmodell unterfallen (Nicht-MIM-Anlagen), ist die Regelung des § 33 Abs. 4 EEG 2012 zu beachten (vgl.
Die Zusammenfassung des Abschlussberichtes wurde zunächst im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU), später im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch das Bundesverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit der Firma BearingPoint erstellt und auf den Internetseiten des BMW
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Februar 2015 die erste Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung ist der 15. April 2015.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Frage, wie die Pflicht der Netzbetreiber zum »unverzüglichen« Netzanschluss bzw. Netzausbau auszulegen ist und wann Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber Schadensersatzansprüche bei nicht unverzüglich erfolgtem Netzanschluss bzw. Netzausbau geltend machen können. Er stellt in diesem Zusammenhang das Votum der Clearingstelle EEG - 2013/35 zur »Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung« vor.
Die Autorin stellt die Ergebnisse einer Befragung zu Eigenverbrauchsanlagen mit Batteriespeichern vor und geht auf Finanzierungsmöglichkeiten für Kunden ein.
Der Autor berichtet über die Themen, die beim PV-Symposium 2014 in Bad Staffelstein diskutiert wurden, insbesondere die EEG-Umlage für Eigenstromerzeuger, der Ausbaukorridor für PV-Anlagen und neue Geschäftsmodelle für die Vermarktung von PV-Strom.
Der Autor diskutiert die Vorteile von Heizsystemen, bei denen Wärmepumpen mit anderen Wärmeerzeugern kombiniert werden. Dabei geht er auch auf den Eigenverbrauch von PV-Strom ein, der durch den Einsatz von Wärmepumpen gesteigert werden kann.