Die Autorinnen stellen die im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG beschlossenen Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2012/30 zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 (ab April 2012), die
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die Marktentwicklung für PV-Batteriespeichersysteme ein und thematisiert dabei verschiedene Technologien, ihre Sicherheit sowie Förderprogramme für Speicher.
Der Autor stellt in seinem Beitrag unterschiedliche PV-Heizsysteme - wie Heizstabsysteme, Solarspeicheröfen, elektrische Wandkonvektoren oder Wärmepumpen - und die jeweiligen Energie-Managementsysteme vor und geht dabei auch auf deren Potential zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sog. Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast um
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen wurde. Klärungsbedürftig war insbesondere, ob die feste Installation des Wechselrichters nachgewiesen worden ist.
Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aus §§ 16 Abs. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 i.V.m. mit dem Einspeisevertrag durch Aufrechnung gem. §§ 387, 389 BGB teilweise erloschen ist (hier: vernein
In dem Beitrag wird die Relevanz eines "guten" Datenblatts von PV-Modulen behandelt. In Bezug auf Abweichungen zwischen den Angaben umlaufender Datenblätter und den Vorgaben aus der europäischen Norm EN 50380 gehen die AutorInnen auf mögliche Gründe und daraus resultierende Folgen für Kunden und Hersteller ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf den sogenannten weiten bzw. engen Anlagenbegriff ein und beleuchtet die derzeitige Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung des Anlagenbegriffes der Clearingstelle EEG.
Zu der Frage, ob ein Fotovoltaikanlagenbetreiber, dessen Anlage auf dem Dach eines Carports installiert ist, einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EEG 2009 gegen die Netzbetreiberin für den in ihr Netz eingespeisten Strom hat (hier bejaht, denn bei der Carportanlage handele es sich um ein Gebäude i.S.v.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage.
Die Autorinnen stellen die Empfehlung 2012/7 vor, in der die Clearingstelle EEG rechtliche Fragen des Messwesens unter dem Geltungsbereich des EEG 2012 klärt.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf derzeitige energiepolitische und -rechtliche Diskussionen um ein neues Strommarktdesign und unterschiedliche Vermarktungsmodelle, u.a. auf Kapazitätsmärkte und das Grünstrom-Marktmodell, ein.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag darauf ein, was sich für Stromproduzenten durch die mit dem EEG 2014 eingeführte verpflichtende Direktvermarktung ändert und stellt dabei neue Geschäftsmodelle für Direktvermarkter vor.
Die Autoren gehen in ihrem Aufsatz auf die Vorteile und die Pflichten bei der Direktvermarktung ein, wie sie sich aus dem EEG 2012 und dem EEG 2014 ergeben.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin für den Strom, der in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugt wird, ein Vergütungsanspruch nach § 32 Abs. 2 EEG 2012 in der bis zum 31.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus Modulen, welche die derzeit installierten Module in Zukunft ersetzen sollen, zu den im Jahr 2007 gültigen Mindestvergütungssätzen vergütet wird und bejahendenfalls, bis zu welcher installierten Leistung der Anspruch besteht (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für den Anschluss der PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 62