Die Autorin stellt in ihrem Beitrag ein Speichersystem mit integriertem Wechselrichter vor, dass für den Einsatz in Einfamilienhäusern zur Optimierung des Eigenverbrauchs entwickelt wurde.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf das mit dem EEG 2014 erneuerte Referenzertragsmodell für Windenergieanlagen ein und stellen in diesem Zusammenhang Ergebnisse einer Studie des Fraunhofer IWES vor, in der die Standortqualität verschiedener Windenergieanlagen nach dem EEG 2012 und EEG 2014 analysiert wird.
Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Freiflächenausschreibungsverordnung (Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung – FFAGebV) vom 6. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 120), nunmehr Ausschreibungsgebührenverordnung (AusGebV).
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (Freiflächenausschreibungsverordnung - FFAV) vom 6. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 108), außer Kraft getreten am 1. Januar 2017.
Der Entwurf der VDI-Richtlinie 3832 Blatt 1 beschreibt die Einwirkungen von Schwingungen des Turms oder der Gondel einer Windkraftanlage, die durch Wind und Seegang bei Offshore-Anlagen, von Strömungsstörungen im Turmvorstau, sowie von Eigenschwingungen der Rotorblätter und des Bauwerks auf die Maschinen ausgehen.
Der Beitrag informiert über mehrere Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG im Bereich Biomasse, die im Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen EEG 2009 stehen.
Im Beitrag wird die Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle EEG zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 1 EEG 2009 vorgestellt.
Der Autor bescheibt in seinem Beitrag ein Speichersystem, mit dessen Hilfe Fotovoltaik-Anlagen ohne Einspeisung betrieben werden können, dabei jedoch nach wie vor die Möglichkeit zum Strombezug aus dem Netz in die Kundenanlage besteht.
Nein, jedenfalls dann nicht, wenn der Vertrag keine Klausel enthält, der eine Anpassung an die gültige Rechtslage erlaubt. Dies galt bislang unter der Rechtslage des EEG 2014.
§ 19 Absatz 2 EEG 2014 regelt, wann Abschläge zu zahlen sind. Netzbetreiber haben angemessene Abschläge jeweils zum 15. Kalendertag für die im Vormonat eingespeiste Strommenge zu zahlen.
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV) vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 27) geändert worden ist.
Schadenersatz wegen verspäteter Anmeldung einer Fotovoltaikanlage zum Netzanschluss.
Ein kaufmännisches Fachunternehmen im Bereich der Planung und Errichtung von Fotovoltaikanlagen musste im Jahr 2012 mit einer stichtagsbezogenen Neuregelung der Vergütungshöhe im Sinne einer Reduzierung für Strom aus Fotovoltaikanlagen rechnen.
In der Analyse der Agora Energiewende werden wesentliche Entwicklungen des Jahres 2014 in Bezug auf den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stromproduktion aus konventionellen Energieträgern, die Entwicklung von Stromverbrauch und Energieeffizienz, dem Stromaustausch mit den Nachbarländern, die Trends bei den Treibhausgasemissionen, die Entwicklung der Rohstoff- und Strompreise behandelt und in vielen zentralen Punkten insgesamt als positiv bewertet.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die Photovoltaikanlagen des Anlagenbetreibers die Voraussetzungen eines qualifizierten Netzanschlussbegehrens gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 erfüllt sind (im Ergebnis bejaht).
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat im Juni 2012 einen technischen Hinweis mit Empfehlungen zur technischen und betrieblichen Umsetzung des Einspeisemanagements erstellt.
Als Anlagenbetreiberin bzw. betreiber oder Netzbetreiber mit einer neuen Frage zum EEG nutzen Sie bitte unser Anfrageformular, da die auf diesem Weg an uns gestellten Fragen unmittelbar inhaltlich bearbeitet werden können.
Der Autor stellt in seinem Beitrag das BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen unter dem EEG 2009 vor und diskutiert dabei auch die Folgen für Anlagenbetreiber, die sich aus den unterschiedlichen Entscheidungen der Clearingstelle EEG - Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff und dem
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die vierte Ergänzung (Stand: Januar 2013) der Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Mittelspannungsrichtlinie) ein und erläutert, welche Folgen sich daraus für Anlagenbetreiber und -hersteller ergeben sowie welche Übergangsfristen dabei zu beachten sind.
Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung - KWKGGebV) vom 2. April 2002 (BGBl. I 2002 S.
Die Autorin setzt sich mit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung auseinander und erläutert finanzielle und die Verfahrensdauer betreffende Vorteile einer Schlichtung oder eines Schiedsgutachtens anhand des Beispiels von Sachmängeln bei PV-Modulen.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf jeweils alleinstehenden Gebäuden auf verschiedenen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1