Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1.
Die Autoren erklären in ihrem Aufsatz, dass es nur mittels leistungsstarker Speicher möglich sei, den notwendigen Tag-Nacht-Ausgleich für eingespeisten Solarstrom herbeizuführen, Netzengpässe zu verhindern und die Netzsicherheit durch die Bereitstellung von Reserveleistung und Ausgleichsenergie zu erhöhen. Daher sei der Ausbau einer deutschlandweiten Speicherinfrastruktur von großer Bedeutung. Insbesondere würden sich die Standorte der Großkraftwerke als geeignete Einspeisepunkte für die Speicher darstellen, da dort bereits eine hochwertige Netzanschluss-Infrastruktur herrsche.
In dem Artikel wird ein Analysemodell des Instituts für Technoökonomische Systemanalyse (IEK 3) am Forschungszentrum Jülich vorgestellt, das bei der Ermittlung von Standorten und der Erhebung von Potentialen für Windkraftanlagen helfen könne. Damit soll die Frage beantwortet werden, unter welchen Bedingungen die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden können. Das Modell berücksichtige mehrere Parameter zu Flächennutzung, Abstandsregelungen und Naturschutz.
Nach Durchführung einer Vorab-Konsultation, hat die Clearingstelle EEG|KWKG am 21. September 2022 die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens zum Thema „Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen“ beschlossen.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag dieEmpfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem
Aufgrund der angespannten Gasversorgungslage und des Bestrebens der Bundesregierung, die Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen zu gewährleisten, bereitet die Bundesregierung ein weiteres Energiesicherungspaket vor.
Das Energiesicherungspaket besteht aus drei Kernelementen:
In dem Festlegungsverfahren zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber hat die Beschlusskammer 6 am 11.12.2019 den Beschluss BK6-19-218 getroffen.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde am 28. Juli 2022 verkündet und tritt vorbehaltlich der Artikel 5a und Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es werden weitreichende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts und im Bereich der Endkundenbelieferung vorgenommen.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
In dem Artikel geht es um den Bedarf an Leistungselektronik, um das Stromnetz auch in Zukunft stabil zu halten, wenn große konventionelle Kraftwerke aus dem Netz verschwinden. Der Autor erwartet, dass dazu netzbildende Wechselrichter zum Standard werden, welche vor allem bei der Netzintegration von großen Speichereinheiten benötigt werden. Ein solcher Batteriewechselrichter könne nicht nur stromgeführt sondern auch spannungsgeführt arbeiten und damit selbst ein Netz bereitstellen. Die Netzstabilisierung könne dann, genauso wie die Stromerzeugung auch, dezentral erfolgen.
Mit der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (BGBl. 2006 Nr. 50) hat die Bundesregierung die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und di
Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), ursprünglich bezeichnet als Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz - WaLG), vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 2022 S.
Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).
Die Studie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele - Notwendigkeit und mögliche Umsetzungsoptionen“ im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA), durchgeführt durch die Bosch & Partner GmbH, d
Das am 8. Juli 2022 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften wurde am 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054, s. Anhang) veröffentlicht.
Die Autorin erörtert von Verbänden angesprochene Nachbesserungen des Sommerpakets im Hinblick auf die Innovationsausschreibungen. Der BNE sehe eine Erhöhung des Volumens bei den Innovationsausschreibungen als zentrales Element für den Speicherausbau. Der BEE schlage für eine breite Kombination unterschiedlicher Technologien die Anhebung des Höchstwerts für die Ausschreibungen auf 10 Ct/kWh vor.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. Juni 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 29. Juni 2022, so dass die Bekanntgabe am 6. Juli 2022 als erfolgt gilt.