Das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) hat in Zusammenarbeit mit der Stiftung Offshore-Windenergie die neue Informationsplattform der Bundesregierung zum Thema Offshore-Windenergie, www.offshore-windenergie.net, erarbeitet.
Diese Plattform ist Teil des Projektes „OffWEA“, welches die Stiftung Offshore-Windenergie im A
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet auf ihrer Internetpräsenz einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in Bezug auf die technischen Anforderungen gem. § 6 Abs. 1-3 EEG 2012 an.
Im Verfahren beantwortete die Clearingstelle EEG die Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass die im Jahr 2007 auf dem Garagendach installierte Fotovoltaikanlage nach den gleichen Sätzen vergütet wird wie seine im Jahr 2006 auf dem Hausdach installierte Anlage (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall verneint).
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus einem gemeinsamen Fermenter mit Nachgärer betrieben werden, eine (einzige) "Anlage" i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Im Anhang finden Sie den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für die „Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage (
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die im Jahre 2007 im Austausch gegen mangelhafte Module in Betrieb genommen wurden, jeweils neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt sind (hier: unter dem EEG 2004 bejaht. Jedes einzelne Modul sei eine „Anlage“ i.S.v.
Grundstück im Sinne der EEG-Regelungen ist das Buchgrundstück im Sinne des Grundbuchrechts (§§ 873, 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 5 Grundbuchordnung (GBO)).
Nicht unbedingt. Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können den Anschluss jedenfalls nicht nach dem Privileg in § 8 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023/2021/2017 an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen, wenn die installierte Leistung der Anlage(n) 30 kW überschreitet.
Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 30 kW können den Anschluss ihrer Anlagen an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen. Voraussetzungen sind:
Hinweise des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) zur Anwendung der „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“.
Der Autor schätzt die Marktsituation für Biogasanlagen nach dem EEG 2012 ein und geht u.a. auf das Repowering von Biogasanlagen sowie die Direktvermarktung von Biogas ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Informationsrechte von Einspeisewilligen und die Auskunftspflichten von Netzbetreibern bei der Projektierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein.
In diesem Beitrag wird der Brandschutz von Fotovoltaikanlagen unter Rückgriff auf verschiedene technische Regelwerke thematisiert; darunter die von der Deutschen Kommission für Elektrotechnik und Elektronik im DIN und
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Potential von Biomasse als grundlastfähiger erneuerbarer Energieträger und der künftigen Herausforderung, flexibel die fluktuierende Einspeisung von Sonnen- und Windstrom auszugleichen.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag hinsichtlich der Biogaseinspeisung nach der GasNZV einen Überblick über den Ablauf des Netzanschlussverfahrens, die Anschlussberechtigung des Anschlussnehmers und die Netzanschlussprüfung. Außerdem erläutern sie den Ablauf der Anschlusszusage, des Vertragsangebots und der Planung des Netzanschlusses.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag verschiedene neue Konzepte für den wirtschaftlichen Betrieb von Eigenverbrauchsanlagen auf fremden Dächern auf, wonach Abzüge durch das Marktintegrationsmodell und die EEG-Umlage vermieden werden sollen.