Im Anhang finden Sie den Regierungs- und Referentenentwurf zur „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 29. August 2012.
Nach bisherigem Kenntnisstand der Clearingstelle existiert keine zentrale Stelle, die darüber Auskunft erteilt, ob - bezogen auf einen konkreten Ort, an dem eine PV-Installation in Betrieb genommen worden ist oder werden soll - weitere PV-Anlagen innerhalb von 2 oder 4 km in Betrieb genommen worden sind oder werden.
Die Autoren bewerten die Marktprämie aus §§ 33a ff. EEG 2012 anhand ihrer bisherigen Entwicklung. Dabei wird auf Anreize und Pflichten der Direktvermarktung, das Konzept und die Umsetzung Marktprämie eingegangen.
Der Autor gibt einen Überblick über die Bundesfachplanung gem. §§ 4 ff. NABEG für den Netzausbau. In dem Beitrag wird auf die Rechtsnatur und die Bindungswirkung für nachfolgende Planfeststellungen sowie den Rechtsschutz gegen Bundesfachplanungen eingegangen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das Forschungsjahrbuch Erneuerbare Energien 2011 herausgegeben, welches die im Jahr 2011 vom Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des BMU geförderten Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorstellt.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob sechs Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Der Autor stellt die Möglichkeiten für Biogasanlagenbetreiberinnen und -betreiber dar, um im Rahmen der EEG-Direktvermarktung am Regelenergiemarkt teilzunehmen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Einführung einer sogenannten "Local Content"-Regelung in das EEG zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Solarindustrie und deren Zulässigkeit nach dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO).
Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.
Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
In diesem Beitrag werden verschiedene Überwachungssysteme für PV-Anlagen vorgestellt, die neue Zusatzfunktionen wie die Unterstützung des EEG-Einspeisemanagements oder die Optimierung des Eigenverbrauchs aufweisen.
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz - MediationsG) vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577), zuletzt geändert durch Artikel 135 der zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1496).
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus mindestens einem gemeinsamen Fermenter betrieben werden, für welchen ein gemeinsamer Gärrestbehälter und ein gemeinsames Gärrestlager genutzt werden, eine (einzige) Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier bejaht: Durch die Nutz
Zu der Frage, ob eine Biogasanlage, die zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) speist, als zwei Anlagen im Sinne der Vergütung gem. § 19 EEG 2009 gilt (hier: verneint.
Das kommt darauf an, ob im jeweiligen Einzelfall der „Carport“ die Definition des „Gebäudes“ erfüllt. Seit 2009 ist ein Gebäude im Sinne des EEG definiert als
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV) vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1635), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 405).
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Ablauf der aufgrund der sogenannten 50,2-Hertz-Problematik erforderlichen Umrüstung von Wechselrichtern gemäß der Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV) vom 20. Juli 2012.
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Schwierigkeit, bei Problemen mit Fotovoltaikanlagen passende Sachverständige zu finden. Unter anderem zeigt sie dazu die Unterschiede zwischen Gutachtern, Sachverständigen und Experten auf.
In diesem Beitrag wird ein neuartiges Biomasseheizkraftwerk mit hohen Wirkungsgraden vorgestellt, welches Strom und Wärme liefern soll. Der Aufbau des Holzgas-BHKW wird dazu schematisch dargestellt.