Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 8. Mai 2018 die Beschlüsse BK6-18-019 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Sekundärregelung und BK6-18-020 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Minutenreserve getroffen.
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.
Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.
Der Artikel untersucht die Möglichkeit mit alltagsnahen Beteiligungsansätzen individuelle und gesellschaftliche Aspekte der Energiewende zu diskutieren, zu erforschen und voranzutreiben. Zwei transformative Formate, die wichtige Punkte beleuchten und sich auf konkrete Nutzungs- und Alltagsbezüge konzentrieren, werden vorgestellt. Solche Projekte dienen als Schlüsselelemente die Energiewende als ein gesamtgesellschaftliches Transformationsprojekt unter realen Bedingungen darzustellen und zu fördern.
Am 7. Juni 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Juni 2022 und gilt damit am 14. Juni 2022 als erfolgt.
Der Aufsatz beleuchtet per Gegenüberstellung Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Lichte der europarechtskonformen Auslegung. Zentrales Thema bildet die Eigenversorgung als Individuum oder in gesellschaftlicher Form. Das EEG lehne eine gemeinschaftliche Eigenversorgung ab, jedoch ergebe sich Anpassungsbedarf aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), deren Frist am 31.06.2021 abgelaufen sei.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996). Im Übrigen gem. § 24 Abs. 2 i. V. m. Nr 1 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Der Beitrag stellt das in der Beschleunigungsnovelle 2019 neu geregelte differenzierte Vorgehen bei verschiedenen praxisrelevanten Konfliktsituationen zwischen der Netzausbauplanung und der konkurrierenden räumlichen Gesamtplanung vor, da es in der Vergangenheit zu den umstrittensten Materien des NABEG gehört hätte, welche Planung vorrangig sei.
In dem Artikel wird die bessere Koordination und Steuerung der Sektoren Strom, Gas und Wasserstoff zur Transformation des Energieversorgungssystems gefordert. Um dies erreichen zu können, werde eine Systementwicklungsplanung benötigt, die gesetzlich verankert und mit rechtlicher Verbindlichkeit zu versehen sei. Allein der Markt und die bisherigen Regulierungs- und Planungsinstrumente könnten den Umbau des Energiesystems nicht bewerkstelligen.
In dem Editorial wird die richtige Planung eines Klimaneutralitätsnetzes gefordert, damit die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Energiesystem gelingen kann. Es solle daher ein den Netzentwicklungsplänen Strom und Gas (NEP) vorgelagerter Systementwicklungsplan (SEP) geschaffen werden, welcher die gemeinsame Grundlage für die NEP bilden könne. So sei eine integrierte und abgestimmte Entwicklung möglich.
In dem Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Sekundärregelung hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 13. Juni 2017 die Festlegung BK6-15-158 getroffen.
Im dem Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Minutenreserve hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 13.
In dem Artikel wird ein Überblick über das 42. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG gegeben. Die Veranstaltung fand am 31.3.2022 als Hybridveranstaltung in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin satt.
Der Artikel befasst sich mit der Ausgestaltung der kommunalen Beteiligung der Windenergie an Land. Die kommunale Beteiligung würde immer mehr gesetzlich versichert werden. Dies werde z.B. durch die bevorstehende Reform des EEG und die damit folgenden 0,2 Cent pro Kilowattstunde, die ohne Mehrkosten an die Kommunen ausgezahlt werden könnten, deutlich.
Der Aufsatz beleuchtet die Problematik des Einspeisemanagement und die wirtschaftlichen Auswirkungen des kommenden Redispatch 2.0 auf Erzeugereinheiten. Im Jahr 2020 sollen mehrere hunderte Millionen Euro Verluste durch das Einspeisemanagement der Windenergie an Land und weitere durch die Korrektur der Fahrpläne klassischer Kraftwerke entstanden sein. Das Redispatch 2.0 könne durch effektive „Erzeugungsanpassung“ Netzüberlastung durch überschüssige erneuerbare Energie und die finanziellen Verluste verringern.
Der Autor untersucht in diesem zweiten Teil Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise unter dem Gesichtspunkt des Lauterkeitsrecht. Strommengen vermengen sich im Netz aus fossilen und erneuerbaren Energien und werden über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) unterscheidbar.
Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 747, s. Anhang), welches am 27. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert das EEG 2021 zum zweiten Mal.
In diesem Artikel werden die Schwierigkeiten und Erfolge von innovativen KWK-Systemen, die einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten hatten, aufgezeigt. Einige Anlagen könnten durch die pandemiebedingten Materialknappheiten nicht fertig gestellt werden. Zeit- und gestiegener Kostendruck seien eine Herausforderung. Eine Verlängerung der Realisierungsfrist um sechs Monate solle ihnen helfen, um Strafzahlungen zu vermeiden und dem Verlust des Zuschlags entgegenwirken.
In dem vorliegenden Artikel werden Schwierigkeiten des Smart Meter Rollouts von Stadtwerken und Messstellenbetreiberinnen beleuchtet. Eine große Herausforderung sei es, eine verlässliche und sichere Schnittstelle für die Messstellenbetreiberinnen bereitzustellen. Weiterhin fehle es zum Teil an elektronischen Zählern, da die Lieferketten durch die weltpolitische Lage stark beeinflusst seien.