Die Autorin geht in ihrem Beitrag im Einzelnen auf die Neufassung des § 6 im EEG 2012 ein. Dabei stellt sie - unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen - die Folgen für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen dar, die im Gegensatz zum EEG 2009 nun auch technische Einrichtungen zur Fernregulierung der Einspeiseleistung vorhalten müssten.
Der Autor geht in seinem Beitrag vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung zur Erhöhung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung auf das KWKG in der Fassung von 2009 und die Förderung von Wärmenetzen über das Marktanreizprogramm (MAP) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Windenergie im EEG 2012 gegenüber der Vorgängerregelungen im EEG 2009 vor. Er geht dabei u.a. auf die Vorschriften zum Repowering, zum Systemdienstleistungsbonus, zum Grünstromprivileg und zur Marktprämie sowie zur Offshore-Vergütung ein.
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Die Anwendung der Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch setzt voraus, dass die Solaranlage zumindest mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen ist. Eine nähere Begründung für das Erfordernis eines Netzanschlusses finden Sie in Abschnitt 3.1.4 der Empfehlung 2011/2/1.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die sogenannte 50,2-Hertz-Problematik. Diese sei auf eine veraltete DIN-Norm zurückzuführen, derzufolge PV-Wechselrichter bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom Netz abgetrennt werden, was nunmehr die Gefahr großräumiger Stromausfälle berge.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Probleme ein, mit denen die Geothermiebranche zu kämpfen habe. Dabei seien Folgeschäden von Bohrungen nicht das Einzige Problem.
In seinem Beitrag beschreibt der Autor die stark rückläufige Entwicklung der Nutzung von Pflanzenöl in BHKW und untersucht die Ursachen für dieses Phänomen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Windschatten-Problematik dar. So führten insbesondere das Repowering sowie neu ausgewiesene Vorrangflächen dazu, dass sich Windenergieanlagen gegenseitig den Wind streitig machten, was Ertragsminderungen zur Folge habe.
Der Beitrag erläutert die vom EEG 2009 zum EEG 2012 grundlegend veränderte Vergütungsstruktur für die Stromerzeugung aus Biomasse und stellt in der Branche geäußerte Kritikpunkte in Bezug auf bestimmte Neuerungen (u.a. die Ausgestaltung der Einsatzstoffklassen, die Höhe der Gesamtvergütung sowie die Wärmenutzungs- und Direktvermarktungspfl
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf das Repowering von Windenergieanlagen nach dem EEG 2012 ein. Dabei stellt sie neben den regionalen Unterschieden hinsichtlich des Potentials und der Umsetzung des Repowering auch Erklärungsansätze dafür dar, weshalb vielfach das erhebliche Potential nicht genutzt werde.
Die Autoren führen eine juristische Betrachtung von Eigentum und Eigentumsvorbehalt während der Herstellung und des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen unter Einbeziehung der völkerrechtlichen Vorgaben des UN-Seerechtsübereinkommens (SRÜ) durch.
Zu der Frage, wie die Erlösobergrenzen nach § 25 ARegV berechnet werden (hier: der pauschalierte Investitionszuschlag gem. § 25 ARegV ist mit 1% pro Jahr anzusetzen und unterliegt keiner jährlichen Steigerung.
Zu der Frage, ob im konkreten Fall die Anlagenbetreiberin vom Netzbetreiber einstweilig den Ausbau des Netzes, den Anschluss ihrer EEG-Anlage und die Zahlung von Abschlägen verlangen kann (hier: verneint. Der Netzbetreiber komme seiner Pflicht aus § 9 EEG 2009 zum unverzüglichen Netzausbau bereits nach.
Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.