In seinem Beitrag geht der Autor auf die aus seiner Sicht bestehende Notwendigkeit ein, bei Wärmelieferungen nicht nur auf ein gutes Wärmeprodukt und ein überzeugendes technisches Konzept, sondern auch auf gut durchdachte Wärmelieferverträge zu achten.
In seinem Beitrag widmet sich der Autor der Entwicklung der Nutzung von Biomethan in Deutschland, die bislang noch weit hinter den Zielen der Bundesregierung zurückgeblieben sei. Jedoch zeichnete sich seiner Ansicht nach nicht zuletzt durch die Noviellerung des EEG sowie die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden eine gestiegen Nachfrage nach Biomethan ab.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die im Rahmen von Forschungsvorhaben gefundenen Potenziale für energetischen Biomasseanbau auf innerstädtischen Flächen ein.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, um den Eigenverbrauchsanteil im Rahmen der EEG-Eigenverbrauchsregelung zu steigern, sei es durch Lastmanagement, sei es durch unterschiedliche Speichermöglichkeiten.
Der Autor geht detailliert auf Flugwindenergieanlagen - auch als Airborne Wind Energy (AWE) Systeme bezeichnet - ein, mit deren Hilfe atmosphärische Windenergie geerntet werden könne.
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl.
In seinem Beitrag stellt der Autor ein in Spanien in Betrieb gesetztes solarthermisches Kraftwerk mit innovativer solarer Direktverdampfung und Speichertechnik vor.
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag den seit 2011 geltenden Nachhaltigkeitskriterien für Biobrenn- und Biokraftstoffe und gehen dabei auch auf Zertifizierungssysteme und in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommende Berechnungsverfahren und Bilanzierungssysteme ein.
Auf einen fristgerecht gestellten und begründeten Antrag hin kann eine Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach § 16 EEG auch noch nach Ablauf des Begrenzungszeitraums gewährt werden.
Neu gegründeten stromintensiv produzierenden Unternehmen steht für das Jahr der Produktionsaufnahme kein Anspruch auf Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach
Ja. Neben der als Globalstrahlung auf die Erde treffenden Sonnenstrahlung ist auch die (regenerative) Umgebungswärme vom Begriff der „solaren Strahlungsenergie" gemäß EEG umfasst. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind demnach Anlagen, die neben Globalstrahlung auch (regenerative) Umgebungswärme direkt (Fotovoltaik) oder indirekt (z.B. solarthermische Kraftwerke oder Wärmedifferenzkollektoranlagen) zur Erzeugung von Strom nutzen (vgl.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf innerökologische Zielkonflikte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien am Beispiel der Wasserkraft - mit besonderem Blick auf die Kleinwasserkraft - ein. Dabei diskutiert er mögliche Lösungsansätze der genannten Zielkonflikte wie z.B. Marktsteuerung oder Abgaben auf Wasserkraft.
In seinem Beitrag beschreibt der Autor die aufgrund der signifikanten Einspeisung von PV-Strom gestiegene Herausforderung für das Netzmanagement in Süddeutschland.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Verbreitung von Kleinwindenergieanlagen in Deutschland und die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlichen Bauordnungsregelungen für Kleinwindenergieanlagen ein. Letztere stellten aus seiner Sicht eine der größten Hürden für die Verbreitung von Kleinwindenergieanlagen in Deutschland dar.
Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.
Der Beitrag beschreibt die Möglichkeit von Biogasanlagen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung und geht in diesem Zusammenhang auch auf die dazu notwendige Anlagentechnik sowie auf deren Wirtschaftlichkeit vor dem Hintergrund der Novellierung des EEG zum Jahr 2012 ein.
Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert zum 5. August 2011 das EnWG (EnWG 2011).
In seinem Beitrag geht der Autor detailliert u.a. auf die technischen und ökonomischen Potentiale der Energiegewinnung aus den verschiedenen Abfallfraktionen in Deutschland unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Aus seiner Sicht seien die - für die energetische Verwertung - verfügbaren Mengen begrenzt; Potentiale gebe es allenfalls bei Bioabfällen.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag erste Schritte in die Praxis bei der Erzeugung von mittels Windenergie erzeugtem Gas - entweder Wasserstoff oder Methan - und geht dabei u.a. auf die derzeitigen Preisstrukturen, Technologien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf die Potentiale der Gaserzeugung aus Windenergie für die Energieversorgung ein.
Zur Frage, ob unter dem Schwellenwert „bis einschließlich einer Leistung von 500 kW“ in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EEG 2009 (KWK-Bonus für Bestandsanlagen) die Anlagenleistung