Der Beitrag stellt die Gesamtergebnisse der BDEW-Untersuchung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2009 dar. Dabei werden neben Daten zur Gesamtentwicklung auch energieträger- und regionalspezifische Informationen bereitgestellt und auf die Erfordernisse von Netzausbau und Markt- und Systemintegration für erneuerbare Energien eingegangen.
Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber die Zahlung des Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen gemäß den Regelungen des EEG 2009 Anlage 2 verlangen kann, wenn in seiner Biogasanlage neben Gülle und sonstigen in der Positivliste der Anlage 2
Zur Frage, wer zum Anschluss einer Anlage verpflichteter Netzbetreiber i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 ist (hier: Der verpflichtete Netzbetreiber sei nicht jeweils im Verhältnis zum einzelnen Anschlussbegehren zu ermitteln.
Der Autor stellt in seinem Beitrag steckbare Messwandlerklemmen als aus seiner Sicht schnell und sicher austauschbare Mess- und Zähleinrichtungen vor. Angesichts des Zuwachses an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien stünde auch in der Messwerterfassung die Suche nach Optimierungspotentialen im Fokus der Energieerzeuger.
Der Autor beschreibt anhand eines Beispiels eine neue Generation von Blockheizkraftwerken (BHKW), welche den derzeit höchstmöglichen Wirkungsgrad von 95% aufwiesen und mit eigenen Speichern ausgerüstet seien.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag Elemente des Smart-Meterings sowie der Mittelspannungsautomatisierung und geht anhand einer spezifischen Lösung darauf ein, inwiefern durch die Implementierung von Smart-Metering Synergien für den Netzbetrieb entstehen können.
Für die gerichtliche Bestimmung eines Stromnetznutzungsentgelts für die Jahre 2003 und 2004 nach § 315 Abs. 3 BGB kann das Gericht mangels anderweitiger Angaben die Ergebnisse der unmittelbar nach Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 durchgeführten Entgeltgenehmigungsverfahren heranziehen.
Im Anhang finden Sie folgende Dokumente der öffentlichen Anhörung vor dem Umweltausschuss des Bundestages vom 5. Mai 2008 zu den Bundestagsdrucksachen 16/8148 (Gesetzentwurf der Bundesregierung) und 16/8393 (Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates):
Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33
Leitsatz des Gerichts: Zur (fehlenden) Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für einen Offshore-Windpark.
Zu der Frage, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Gebäude eine - eine Baugenehmigung erfordernde - Nutzungsänderung i.S.d. § 63 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Wastfalen (BauO NRW) sei (hier im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig bejaht: Eine die Genehmigungspflicht auslösende Nutzungsänderung eines Gebäudes - hier einer Reithalle -
Der Beitrag untersucht insbesondere die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 und 3 EEG 2004 sowie des § 33 EEG 2009 für die Vergütung von PV-Anlagen an oder auf Gebäuden.
Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob auch
Das vor kurzem geschaffene PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 erforderliche Meldung von PV-Anlagen bei der BNetzA online vorzunehmen. Das PV-Meldeportal sowie weitere Informationen zu dessen Nutzung können über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter
Leitsatz des Gerichts: § 110 Abs. 1 EnWG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass auf Objektnetze i.S. der Nummer 1 dieser Vorschrift Teil 3 des Energiewirtschaftsgesetzes nur insoweit keine Anwendung findet, als dem nicht der Anspruch auf diskriminierungsfreien Netzzugang entgegensteht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung gem. §§ 66 Abs. 1, 16 Abs. 1 i.V.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms, der nach der Errichtung und Inbetriebnahme der geplanten PV-Installation erzeugt und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeist wird, gemäß § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009, jeweils i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG (in der seit dem 1. Juli 2010) geltenden Fassung) hat,
insbesondere, ob der Anspruch auf Vergütung in nicht durch § 20 Abs. 4 Satz 1 EEG 2009 (in der seit dem 1. Juli 2010 geltenden Fassung) abgesenkten Höhe besteht.
Eine Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, wonach sich das Entgelt für die Stromlieferung um einen „Aufschlag nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)“ und einen „Aufschlag aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)“ erhöht, unterliegt nicht der Inhaltskontrol
Der Autor bespricht einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Magdeburg) vom 23.03.2010 (2 M 243/09). Der Nachbar einer geplanten Windkraftanlage hatte sich gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gewandt, weil seiner Ansicht nach ein Folgeverfahren notwendig geworden sei, nachdem die Behörde die Frist zur Errichtung der Anlage verlängert sowie einer Änderung des Anlagentyps zugestimmt hatte. Ein solches hatte die Behörde nicht durchgeführt.