Sachverhalt: Der Direktvermarkter fordert Erstattung der Ausgleichsenergiekosten verursacht durch Einspeisemanagementmaßnahmen des Netzbetreibers. Durch die Differenzen im Bilanzkreis des Direktvermarkters zwischen realen Einspeisemengen und angekündigten Strommengen musste dieser Ausgleichsenergie kaufen.
Der Aufsatz informiert über die neuste Offshore-Windkraftanlage „Nezzy2“, die vor China in Betrieb genommen und getestet werden soll. Die Anlage mit 16 MW, bestehend aus zwei schräg stehenden Türmen und zwei Rotoren, solle als Prototyp eine neue Ära einleiten. Auch für flachere Seen könnte die schwimmende Offshore-Anlage eine Möglichkeit darstellen.
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.
Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 7. September 2021 im Hotel Aquino in Berlin stattfand. Beim Fachgespräch wurden Themen zum Redispatch 2.0 im Hinblick auf die unterschiedlichen Komplexe für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und auch Direktvermarkter beleuchtet. §§ 13 f.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Der zweite Teil des Aufsatzes behandelt im Besonderen den Mustervertrag der FA Wind mit Hauptaugenmerk auf den wichtigen Passagen für die Gemeinden. Dabei erläutert er die Entwicklung des Vertrags und dessen Zweck. Wichtige Regelungen umfassen den Vertragsschluss, die Dauer, die Abrechnung, die Zahlungsfristen und weitere Aspekte.
Im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) (und unter Mitwirkung des Deutsche Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh) einen Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 Abs. 1
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat am 23. November 2021 in der Publikation "Aktuelle Vorschläge zur Veränderung von Planung und Genehmigung der Windenergie an Land - Eine Einordnung in Hinblick auf den Artenschutz" ausgewählte Vorschläge für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land in Hinblick auf den Artenschutz eingeordnet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. November 2021 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. November 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. November 2021, so dass die Bekanntgabe am 07. Dezember 2021 als erfolgt gilt.
Der Aufsatz befasst sich mit den Schwierigkeiten von PV-Anlagen an das Netz angeschlossen zu werden. Durch den zuständigen Netzbetreiber solle es oft zu Verzögerungen kommen, da diese sich spät oder gar nicht zum Netzanschlussbegehren äußern würden. Die Autorin ruft dazu auf, das Netz so auszubauen, dass Anlagenbetreiberinnen davon ausgehen können ihre Anlage an das zuständige Netz anschließen zu können.
Der Aufsatz betrachtet ein Forschungsprojekt zur Analyse von einem Quartierspeicher in Kombination mit dezentralen Photovoltaik-Anlagen. In einer Simulation werden dazu der Quartierspeicher und Individualspeicher hinsichtlich des Autarkiegrads sowie der Energieverbrauchsquote gegenübergestellt. Mit Fokus auf die Lebensdauer sollen die Quartierspeicher durch ihre große Kapazität von Vorteil sein. Schwierig sei noch die Einordnung eines solchen Speichers, da sie je nach Zustand als Speicher, Verbraucher oder auch zum Transport genutzt werden können.
Mit aktualisiertem Rundschreiben vom 29. Oktober 2021 erweitert das Bundesfinanzministerium den Kreis der Antragsberechtigten für eine ertragssteuerliche Vereinfachung (sog. Liebhaberei) auch auf Anlagenbetreiber, deren Anlage bereits vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden.
Sachverhalt: Der Klägerin wurde von der unteren Instanz ein Anspruch auf den Formaldehydbonus gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009 verwehrt, da ihre Biogasanlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig war.
1. NV: Bei der funktionsbezogenen Auslegung des Anlagenbegriffs ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen (Festhalten an den Senatsurteilen jeweils vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, und VII R 42/08, BFHE 225, 476).
2. NV: Der Betrieb verschiedener Motorgeneratoren mit unterschiedlichen Energieerzeugnissen (im Streitfall Robiogas und Erdgas) steht der Annahme einer einzigen Anlage nicht entgegen.
Sachverhalt: Der Kläger in allen vier Verfahren ist Insolvenzverwalter einer Gesellschaft, die eine Freiflächen-Photovoltaikanlage erworben hatte. Die Anlage war auf dem Grundstück eines Dritten errichtet worden, an dem vertraglich ein Nutzungsrecht zugunsten der Gesellschaft bestand. Die Gesellschaft verkaufte im selben Jahr Module an verschiedene Anleger (die Beklagten). Weiterhin erwarben die Anleger einen Miteigentumsanteil an der Unterkonstruktion der Anlage.
Das EEG 2021 führt eine Regelung zur Akzeptanzsteigerung von Windenergieprojekten an Land ein, deren Details die Autoren aus kommunaler Sicht erforschen. Zunächst gibt der Artikel eine kurze Einführung in die Entstehungsgeschichte des § 6 EEG 2021 (vormals § 36k EEG 2021).
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag den Schiedsspruch 2020/68-II vor,in dem geklärt wurde, ob der Strom aus Solaranlagen auf einem Nichtwohngebäude eines Weinanbaubetriebes nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2021 den Beschluss BK6-21-086 zur Entscheidung, ob eine Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes nach § 20 Abs. 1d EnWG in einer Kundenanlage Zählpunkte bereitstellen muss, positiv beschieden.
Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass ein Mangel an kostengünstigen Lösungen zur Steuerung die Teilnahme kleiner PV-Anlagen am Regelenergiemarkt erschwert. Sie präsentieren ein Verbundforschungsprojekt, in dem ein technischer Prototyp zur kostengünstigen Steuerung kleiner PV-Anlagen über die iMSysteminfratruktur erfolgreich implementiert wurde, und versprechen sich daraus Lösungsansätze.