Das EU-Winterpaket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft als neue dezentrale Akteure eingeführt.
Sachverhalt: Die Betreiberin einer Biogasanlage fordert vom Netzbetreiber die Zahlung des Formaldehydbonus i. S. d. § 27 Abs. 5 EEG 2009. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war die Biogasanlage immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig. Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergab sich jedoch nachträglich aufgrund einer Änderung der 4. BImschV.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass bei der Berechnung der Kostenoptimalität bei Schaltanlagen die schwer quantifizierbaren Lebenszykluskosten zugunsten der Anschaffungskosten vernachlässigt würden. Er diskutiert daher einige elementare Aspekte für die Bestimmung der Lebenszykluskosten von Schaltanlagen. Dazu würden die quantifizierbare Lebenszeit von Elektronik, für die sich MTBF-Werte (Mean-Time Between Failure) als aussagekräftiges Maß bewährt hätten, gehören. Wichtig sei darüber hinaus eine maximale Modularität sowie eine maximale Kompatibilität bezüglich Hardware und Software.
Der Autor befasst sich mit den Vorteilen von Holztürmen für Windenergieanlagen. Nicht nur biete Holz durchaus genug Stabilität für solche Anlagen, sondern es könne auch CO2 speichern und sei günstiger als Stahl. Erste Projekte seien bereits in Vorbereitung, insbesondere in skandinavischen Ländern.
Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.
Sachverhalt: Die Klägerin (Vermieterin) verlangt von der Beklagten (Mieterin einer Wohnung) die Entfernung einer seitens der Beklagten auf dem Balkon der Mietwohnung installierten Solaranlage. Die Anlage sei nicht hinreichend sicher angebracht worden und verstoße außerdem gegen baurechtliche Vorschriften.
In ihrer Studie untersucht die Stiftung Offshore-Windenergie den möglichen Beitrag der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Erreichung der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass derzeitig bei optimaler Ausnutzung des maritimen Raumordnungsplans ein Potenzial von über 60 GW Offshore-Windkraft bestehe. Dies könne eine Wasserstoffproduktion von bis zu 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr ermöglichen.
Die Beschlusskammer gibt Hinweise zur Lieferung von Echtzeitdaten zur Wirkleistung nach 4.2 (Beschluss v. 23.03.2021 – BK6-20-061).
Vorliegend ist die aktuelle Summe der Erzeugung- oder Verbrauchswirkleistung von Erzeugungsanlagen oder Speichern, direkt gemessen am Einspeisepunkt der steuerbaren Ressource mitzuteilen. Dies entspricht dem Begriff der "Ist-Einspeisung" in § 9 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021.
Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 15. Juni 2021 im Harnack-Haus in Berlin stattfand.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur begrüßt die Übergangslösung zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 (i.V.m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen des Bundesverbandes der Ener
1. Der Erwerber von inzwischen abgeschalteten, demontierten und eingelagerten Photovoltaikmodulen eines Solarkraftwerks hat gegen den Verteilnetzbetreiber, an dessen Stromnetz das Kraftwerk angeschlossen war, aus keinem Rechtsgrund einen eigenen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, wonach diesen Modulen ein bestimmtes Inbetriebnahmedatum anhafte.
Eine von Agora Energiewende und dem Forum New Economy in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass sich der Finanzbedarf für öffentliche Klimainvestitionen durch Bund, Länder und Kommunen zur Erreichung des 2030-Klimaziels auf etwa 260 Milliarden Euro beläuft. Weiterhin bestehe ein öffentlicher Finanzbedarf zur Förderung privater Investitionen in Höhe von rund 200 Milliarden Euro. Bisher habe die Bundesregierung lediglich 80 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Eine Studie von ZEW Mannheim und dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung auf Grundlage von Erzeugungs- und Großhandelsmarktpreisdaten für zehn mitteleuropäische Länder zwischen 2015 und 2020 kam zu dem Schluss, dass von den sinkenden Preisen für Elektrizität aus Solar- oder Windenergie nicht nur Deutschland, sondern auch dessen Nachbarstaaten profitieren (sog. cross-country spillover). Die Kosten würden jedoch die deutschen Verbraucher tragen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
In ihrem Impuls „Zukünftige Anforderungen an eine energiewendegerechte Netzkostenallokation” zeigt die Agora Energiewende an, in welche Richtung eine Netzentgeltreform gehen müsste und welche Ziele dabei im Vordergrund stehen sollten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Januar 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Dezember 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Januar 2022, so dass die Bekanntgabe am 21. Januar 2022 als erfolgt gilt.
Die Clearingstelle hat am 23. August 2022 den Hinweis zum Thema "Förderung innovativer KWK-Systeme – Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz" beschlossen.
Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen Kreise im Hinweisverfahren 2021/15-VII, der Eröffnungsbeschluss, der Beschluss zur Verlängerung der Stellungnahmefrist und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.
Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ändert als Artikelgesetz unter anderem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für beschleunigte und vereinfachte Verfahren im Raumordnungsrecht oder auch zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Die Autoren bereiten die Regelungen mit Blick auf die Windenergie im Klageverfahren auf.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Herstellung von Kraftstoff aus Wasserstoff (dem sog. Power-to-Fuel) und beleuchten relevante Faktoren für die Standortwahl einer Power-to-Fuel-Anlage.